Erkennen der zwei Wahrheiten gemäß Gelug-Lehrsystemen

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Um uns von den wahren Ursachen des Leidens zu befreien – der zweiten edlen Wahrheit müssen wir eine unbegriffliche Wahrnehmung von der Abwesenheit einer Art Seele erlangen, die unmöglich existieren kann (bdag-med, Selbstlosigkeit, Identitätslosigkeit), und zwar müssen wir diese Erkenntnis in Bezug auf jede der vier edlen Wahrheiten gewinnen. In der Terminologie des Mahayana bedeutet dies, eine unbegriffliche Wahrnehmung der Leerheit (stong-pa-nyid, Skt. shunyata, Leere) zu erlangen. Leerheit ist die Abwesenheit einer unmöglichen Existenzweise, und zwar im Hinblick auf einen Gegenstand, der leer davon ist, auf diejenige unmögliche Art und Weise zu existieren, die von dieser Leerheit negiert (widerlegt) wird.

Um eine unbegriffliche Wahrnehmung der Leerheit zu erlangen, ist es daher erforderlich, sowohl die Grundlage der Leerheit (stong-gzhi) als auch ihre Leerheit zu erkennen. Die Einteilung der Phänomene in zwei Wahrheiten (bden-gnyis) ist ein Klassifizierungsschema, das sich in allen Lehrsystemen (grub-mtha’) des indischen Buddhismus findet, um diese beiden Arten von wahren Phänomenen einzuordnen. Jedes Lehrsystem hat seine eigenen Kriterien, um die beiden Wahrheiten zu definieren, und somit klassifiziert jedes von ihnen die Phänomene anders. Trotzdem fallen die Leerheit und die Grundlage der entsprechenden Leerheit in allen Lehrsystemen immer in unterschiedliche Kategorien. Das ist stets der Fall, obwohl jedes Lehrsystem die unmögliche Art und Weise der Existenz, die durch die Leerheit negiert wird, anders definiert. Um zu wissen, wie man die Leerheit begrifflich und unbegrifflich wahrnimmt, damit wir uns von den wahren Ursachen unseres Leidens befreien können, müssen wir die Schritte kennen, die gemäß den Erklärungen eines jeden Lehrsystems den meditativen Prozess ausmachen, durch den man die Leerheit gründlich erkennt.

Hier werden wir diese Schritte erklären, wie sie in den Systemen des Sautrantikas, des Chittamatras und des Prasangika Madhyamakas beschrieben werden. Diese drei Systeme repräsentieren die drei Hauptvarianten der Erklärung. Auf die Svatantrika-Madhyamaka- Systeme werden wir lediglich einen Seitenblick werfen, da ihre Darstellung kein radikal anderes Schema beinhaltet. Überdies ist zu beachten, dass jede Tradition des tibetischen Buddhismus die Aussagen der indischen Lehrsysteme anders erklärt. Hier werden wir uns auf die Interpretation konzentrieren, die von der Gelug-Tradition dargelegt wird. Auch innerhalb der Gelug-Tradition folgen wiederum verschiedene Klöster den Lehrbuch-Traditionen (yig-cha) verschiedener großer Meister. Hier werden wir die Erklärungen erläutern, die der so genannten Jetsunpa-Tradition (rJe-btsun-pa) entsprechen. Diese Lehrbuch-Tradition wurde im 16. Jahrhundert von dem Meister Jetsun Chökyi Gyaltsen (rJe-btsun Chos-kyi rgyal-mtshan) gegründet, und ihr folgt man in den Klöstern Ganden Jangtse (dGa’-ldan Byang-rtse) und Sera Je (Se-ra Byes). Gelegentlich werden wir auch Hinweise auf wichtige, davon abweichende Erklärungen anderer Lehrbuch-Traditionen innerhalb der Gelug-Überlieferung geben.

Das Gelug Sautrantika-Lehrsystem 

Gemeinsam mit Chittamatra und Madhyamaka: Unbegriffliche und begriffliche Wahrnehmung  

„Existente Phänomene“ sind gleichbedeutend mit „gültig erkennbaren Phänomene“ (gzhal-bya, shes-bya). Alle existierenden Phänomene können gültig erkannt werden – und zwar entweder durch gültige unbegriffliche Wahrnehmung, durch gültige begriffliche Wahrnehmung oder durch beide.

Die unbegriffliche Wahrnehmung (rtog-med) – bloße Wahrnehmung (mngon-sum) – nimmt ihr beteiligtes Objekt (‘jug-yul) wahr, ohne dass das Medium einer Kategorie (spyi, Allgemeines) oder einer begrifflichen Vorstellung (rtog-pa) von dem Objekt dazwischentritt. Es handelt sich um bloße Wahrnehmung in dem Sinne, dass dabei kein solchen Medium vorhanden ist. 

Die begriffliche Wahrnehmung (rtog-bcas) hingegen nimmt ihr beteiligtes Objekt durch ein halb-transparentes Medium war.

Sowohl die gültige unbegriffliche als auch die gültige begriffliche Wahrnehmung können mehr als jeweils nur ein Objekt wahrnehmen. Die beiden Arten gültiger Wahrnehmung können sogar gleichzeitig stattfinden. 

Gemeinsam: Explizites und implizites Begreifen

Das Begreifen (rtogs-pa) des beteiligten Objekts besteht in der korrekten Feststellung mit der Gewissheit (nges-pa), dass das beteiligte Objekt „dies“ und nicht „jenes“ ist.

  • Wenn eine der beiden Arten gültiger Wahrnehmung das beteiligte Objekt dadurch wahrnimmt, dass dabei dessen kognitive Erscheinung hervorgebracht wird, nimmt sie dieses Objekt explizit wahr (dngos-su rtogs-pa). Mit anderen Worten: Wenn eine gültige Wahrnehmung (tshad-ma) das beteiligte Objekt begreift, nimmt sie einen vollständig transparenten geistigen Aspekt (rnam-pa) an, der dem Objekt ähnelt – so etwas wie ein geistiges Hologramm, mit dem sie quasi die Form des Objektes annimmt.
  • Wenn eine der beiden Arten gültiger Wahrnehmung das beteiligte Objekt begreift, ohne dass dabei dessen kognitive Erscheinung hervorgebracht wird, begreift sie dieses Objekt implizit (shugs-la rtogs-pa).

Alle gültigen Wahrnehmungen begreifen explizit ein beteiligtes Objekt, aber nicht alle begreifen zusätzlich auch implizit ein beteiligtes Objekt. Und: Eine gültige Wahrnehmung kann nicht implizit ein beteiligtes Objekt begreifen, ohne explizit ein anderes beteiligtes Objekt zu begreifen.

  • Nachfolgende Wahrnehmung (bcad-shes) gehört nicht zu den gültigen Arten, ein Objekt wahrzunehmen. Ihre Existenz wird vom Sautrantika-, Chittamatra- und Svatantrika-System vertreten, nicht aber vom Prasangika-System. Auch von der nachfolgenden Wahrnehmung wird gesagt, dass sie sowohl unbegrifflich als auch begrifflich ihre beteiligten Objekte explizit oder implizit begreifen kann; aber über die nachfolgende Wahrnehmung der beiden Wahrheiten werden wir jedoch in dieser Studie nicht sprechen.

Gemeinsam: Nichtstatische und statische Phänomene

Nichtstatische Phänomene umfassen:

  • die Arten physischer Phänomene (gzugs, Formhaftes, Formhaftes)
  • Arten von Gewahrsein (shes-pa)
  • nicht (mit den Kategorien Form oder Gewahrsein) kongruente Einflussvariablen (ldan-min ‘du-byed, nichtstatische Phänomene, die weder Arten physischer Phänomene noch Arten von Gewahrsein sind, nichtstatische Abstraktionen), z.B. die Person (gang-zag).

Die objektiven, zutiefst wahren Phänomene können entweder explizit oder implizit begriffen werden, und zwar entweder durch gültige unbegriffliche oder durch gültige begriffliche Wahrnehmung.

Oberflächliche wahre Phänomene sind diejenigen, deren Existenzweise nicht der Analyse standhält. Statische (rtag-pa, beständige) Phänomene (statische Abstraktionen) sind metaphysische Entitäten (spyi-mtshan, allgemein charakterisierte Phänomene) und damit gemäß diesem System oberflächlich wahre Phänomene. Metaphysische Entitäten sind diejenigen Phänomene, deren Existenz dadurch begründet ist, dass sie bloß zuschreibbar sind. Die Kategorie „Hand“ z.B. hält der Analyse nicht stand. Bei genauerer Überprüfung stellen wir fest, dass sie nicht in einer aufindbaren, objektiven Weise außerhalb des Kontextes unseres begrifflichen Denkprozesses existiert. Ferner: Die Existenz oberflächlich wahrer Phänomene ist nicht substantiell begründet (rdzas-su ma-grub-pa). Der Grund dafür ist, dass sie nicht imstande sind, eine Funktion auszuüben.

Statische Phänomene umschließen:

  • Hör-Kategorien (sgra-spyi, Ton-Allgemeines)
  • Bedeutungs-Kategorien / Objekt-Kategorien (don-spyi, Bedeutungs-/Objekt-Allgemeines)
  • die Abwesenheit der Existenz einer Art von Seele der Person (gang-zag-gi bdag-med, Selbstlosigkeit bzw. Identitätslosigkeit der Person), wie sie unmöglich existieren kann. Um die Besprechung zu vereinfachen, werden wir diese Abwesenheit der Existenz einer Art von Seele, die es unmöglich geben kann, „eine Leerheit“ nennen.
  • Raum (nam-mkha’)
  • andere Arten von Abwesenheit – anders als eine Leerheit oder Raum -, wie z.B. die Abwesenheit von Blumen in einer Vase.

Hör-Kategorien und Bedeutungs-/Objekt-Kategorien werden „geistiger Ausschluss von etwas anderem“ (blo’i gzhan-sel, geistiges Ausschließen) genannt. Sie schließen all das aus, was sich nicht zu dieser Kategorie gehört und sind negierende Phänomene, die zudem etwas implizieren (ma-yin dgag, bestätigende Negationen). Der Einfachheit halber werden wir sie hier bloß „Kategorien“ nennen.

Leerheiten, Raum und andere Arten von Abwesenheit werden „negierender Ausschluss von etwas anderem. der nichts weiter impliziert“ (med-dgag-gi gzhan-sel) genannt. Der Einfachheit halber werden wir sie manchmal bloß als „ Abwesenheiten“ bezeichnen.

Sautrantika: Zutiefst wahre Phänomene und oberflächlich wahre Phänomene

Die existierenden Phänomene können in zwei Arten wahrer Phänomenen (bden-pa gnyis, zwei Wahrheiten) unterteilt werden: die zutiefst wahren Phänomene (don-dam bden-pa, tiefste Wahrheiten, letztendliche Wahrheiten) und die oberflächlich wahren Phänomene (kun-rdzob bden-pa, relative Wahrheiten, konventionelle Wahrheiten). Im Sautrantika-System bilden sie zwei unterschiedliche Gruppen von Gegenständen, da ihre Wesensart verschieden ist (ngo-bo tha-dad, unterschiedliche essentielle Natur). Die essentielle Natur (ngo-bo) ist die grundlegende Art, die ein Phänomen ausmacht – etwa ein Anblick, ein Geräusch oder eine Art von Gewahrsein.

Die zutiefst wahren Phänomene sind diejenigen, deren Existenzweise der Analyse standhält. Alle nichtstatischen (mi-rtag-pa, unbeständigen) Phänomene sind objektive Entitäten (rang-mtshan, individuell charakterisierte Phänomene) und damit in diesem System zutiefst wahre Phänomene. Objektive Entitäten sind diejenigen Phänomene, deren Existenz nicht dadurch begründet ist, dass sie bloß zugeschrieben werden können. Eine Hand zum Beispiel hält der Analyse stand. Bei genauerer Überprüfung stellen wir fest, dass sie in einer auffindbaren, objektiven Weise außerhalb des Kontextes unseres begrifflichen Denkprozesses existiert. Die zutiefst wahren Phänomene haben auch substantiell begründete Existenz (rdzas-su grub-pa). Der Grund dafür ist, dass sie eine Funktion ausüben können (don-byed nus-pa).

Metaphysische, oberflächlich wahre Phänomene können nicht explizit begriffen werden, sondern nur implizit und nur im Kontext begrifflicher Wahrnehmung auf. Die begriffliche Wahrnehmung begreift nur die zutiefst wahren Phänomene explizit, denn sie sind das, was in der Wahrnehmung tatsächlich erscheint (snang).

  • Die erscheinenden Objekte (snang-yul) in der begrifflichen Wahrnehmung sind die oberflächlich wahren Kategorien oder Abwesenheiten.
  • Begriffliche geistige Wahrnehmung begreift nicht die oberflächlich wahren Kategorien oder Abwesenheiten, da diese nicht die beteiligten Objekte dieser Wahrnehmung sind. Einzig das reflexive Gewahrsein (rang-rig), das die begriffliche Wahrnehmung begleitet, begreift diese oberflächlich wahren Phänomene. Es begreift sie implizit und unbegrifflich, während es gleichzeitig explizit und unbegrifflich das geistige Bewusstsein und die Nebengewahrseinsarten (Geistesfaktoren) begreift, die die begriffliche Wahrnehmung begleiten.

Durch das reflexive Gewahrsein können also oberflächlich wahre Phänomene unbegrifflich und implizit begriffen werden. Da dieses implizite Begreifen durch das reflexive Gewahrsein aber während einer begrifflichen Wahrnehmung stattfindet, wird gesagt, dass das implizite Begreifen hier ein begriffliches ist.

Wenn gesagt wird, dass eine unbegriffliche Wahrnehmung, z.B. die rein visuelle Wahrnehmung, eine Abwesenheit, beispielsweise die Abwesenheit einer Vase auf einem Tisch, implizit begreift, dann heißt das nicht, dass es sich tatsächlich um visuelle Wahrnehmung der Abwesenheit selbst handelt – man „sieht“ nicht tatsächlich die Abwesenheit. Abwesenheit – ein metaphysisches, oberflächlich wahres Phänomen – kann nur in begrifflicher Wahrnehmung zusammen mit unbegrifflichen Wahrnehmungen begriffen werden und wird implizit durch das reflexive Gewahrsein wahrgenommen, das diese begriffliche Wahrnehmungen begleitet. Dabei kann Abwesenheit implizit begriffen werden, ohne dass ein geistiger Aspekt in der Wahrnehmung erscheint, der sie repräsentiert, und ohne die Kategorie „ Abwesenheit“.

Unbegriffliche Wahrnehmungen können nicht implizit Kategorien oder Abwesenheit begreifen.

Sautrantika: Eigenständig erkennbare und durch Zuschreibung erkennbare Phänomene

Von den objektiven, zutiefst wahren Phänomenen sind die physischen Phänomene und die Gewahrseinsarten eigenständig erkennbare Phänomene (rdzas-yod). Eigenständig erkennbare Phänomene sind gültig erkennbare Phänomene, deren tatsächliche Wahrnehmung (dngos-bzung) nicht davon abhängig ist, dass tatsächlich etwas anderes wahrgenommen wird bzw. dass sie durch etwas anderes wahrgenommen werden. Das heißt, sie können wahrgenommen werden, ohne dass die unmittelbar vorhergehende Wahrnehmung den geistigen Aspekt eines anderen zutiefst wahren Phänomens annehmen muss und dann beim Wahrnehmen des Objekts gleichzeitig auch jenes andere Phänomen wahrgenommen werden muss.

Tatsächliche Wahrnehmung bezieht sich auf manifeste Wahrnehmung (mngon-gyur-ba). Diese kann unbegrifflich oder begrifflich sein, und, wenn die manifeste Wahrnehmung eine gültige Wahrnehmung ist, mit explizitem oder implizitem Begreifen auftreten.

  • In der manifesten Wahrnehmung mit explizitem Begreifen eines kognitiven Objekts lässt das Bewusstsein einen geistigen Aspekt entstehen, der das Objekt darstellt. Das kognitive Objekt erscheint durch diesen Aspekt sowohl der Person als auch dem Bewusstsein dieser manifesten Wahrnehmung. Sowohl die Person als auch das manifeste Bewusstsein nehmen das Objekt wahr. Manifeste Wahrnehmung mit implizitem Begreifen eines kognitiven Objekts ist eine Wahrnehmung, die im Zusammenhang mit einer manifesten Wahrnehmung mit explizitem Begreifen auftritt.
  • Wenn wir zum Beispiel eine Hand sehen oder an sie denken, nehmen wir die Hand wahr, ohne dass unsere visuelle oder geistige Wahrnehmung die kognitive Erscheinung von irgendetwas anderem als der Hand annehmen müsste – etwa die Erscheinung von fünf Fingern, die unserer Wahrnehmung der Hand unmittelbar vorangehen und dann zusammen mit der Hand wahrgenommen werden müsste.

Nicht mit physischen Phänomenen oder Gewahrsein kongruente Einflussvariablen und metaphysische, oberflächlich wahre Phänomene sind durch Zuschreibung erkennbar (btags-yod). Durch Zuschreibung erkennbare Phänomene sind diejenigen gültig erkennbaren Phänomene, deren eigentliche Wahrnehmung auf die tatsächliche Wahrnehmung von etwas anderem oder durch etwas anderes ist. Ihre Wahrnehmung erfordert, dass man unmittelbar davor und gleichzeitig mit ihnen die Grundlage ihrer Zuschreibung (gdags-gzhi) wahrnimmt.

Lassen Sie uns ein Beispiel einer nichtstatischen, nicht mit physischen Phänomenen oder Gewahrsein kongruenten Einflussvariablen betrachten, nämlich die Person:

  • Wenn wir eine Person sehen oder an sie denken, nehmen wir die Person nur dadurch war, dass unsere visuelle oder geistige Wahrnehmung den vollkommen transparenten geistigen Aspekt (die kognitive Erscheinung) der Person und eine passende Grundlage für die Zuschreibung dieser Person wahrnimmt, zum Beispiel ihren Körper. In beiden Fällen sind sowohl die Person als auch die visuelle Form ihres Körpers die beteiligten Objekte der Wahrnehmung.
  • Wir können eine Person nicht sehen oder an sie denken, indem bloß eine kognitive Erscheinung der Person auftaucht, ohne dass auch eine kognitive Erscheinung einer Grundlage auftaucht, der die Person zuschreibbar ist. Das liegt daran, dass eine Person etwas Zugeschriebenes ist, das einer Grundlage der Zuschreibung hinzugefügt wird. Einfach ausgedrückt: Wir können eine Person nicht sehen, ohne erst und dann gleichzeitig auch ihren Körper zu sehen. Wir können nicht an eine Person denken, ohne erst und dann gleichzeitig an ihre körperliche Erscheinung, ihren Namen, ihre Stimme oder etwas derartiges zu denken.
  • Nichtsdestotrotz erscheint, wenn wir eine Person sehen oder an eine Person denken, eine kognitive Erscheinung der Person und wir nehmen die Person wahr. Das liegt daran, dass Personen substantiell existent sind, was bedeutet, dass sie Funktionen ausüben können, und konventionell müssen wir akzeptieren, dass Personen Funktionen ausüben können. Personen tun etwas, sie laufen umher und reden, zum Beispiel. Zu sagen, dass nur ein Körper umherläuft und redet, widerspricht der Konvention.

Betrachten wir den Fall einer statischen Abwesenheit, z.B. Raum. Raum wird definiert als die Abwesenheit von jeglichem hindernden Berührungsobjekt, mit anderen Worten, die Abwesenheit jeglicher materiellen Objekte, auf die man an einem Ort stoßen könnte und die etwas daran hindern könnten, dort zu sein. Wir wollen insbesondere den Fall betrachten, dass man einen Leerraum in einer Vase sieht. Wir können die Abwesenheit von jeglichem hindernden Berührungsobjekt in der Vase nicht sehen, ohne dass:

  • unser visuelles Bewusstsein im unmittelbar vorhergehenden Moment eine kognitive Erscheinung (einen geistigen Aspekt) der beiden zutiefst wahren Phänomene Vase und Innenraum (bar-snang) darin, zwischen den Seiten und dem Boden der Vase, entstehen lässt und diese beiden zutiefst wahren Phänomene mit unbegrifflicher, visueller Wahrnehmung durch diese kognitiven Erscheinungen explizit begreift, und
  • während die unbegriffliche visuelle Wahrnehmung weiterhin die Vase und den Innenraum in der Vase explizit begreift, zugleich auch die begriffliche geistige Wahrnehmung eine kognitive Erscheinung der Vase und des Innenraums darin entstehen lässt und sie explizit begreift. Die begriffliche Wahrnehmung begreift aber diesen Innenraum nicht nur durch das Medium der kognitiven Erscheinung, sondern auch durch das zusätzliche Medium des negierenden Ausschlusses (des Konzepts) „ Abwesenheit von jeglichem hindernden Berührungsobjekt“. Ein geistiger Aspekt, der die Abwesenheit von jeglichem hindernden Berührungsobjekt repräsentiert, erscheint allerdings nicht in der Wahrnehmung, und ebenso wenig ist darin die Kategorie „Abwesenheit von jeglichem hindernden Berührungsobjekt“ vorhanden. Die bloße Negation „Abwesenheit von jeglichem hindernden Berührungsobjekt“ wird durch das reflexive Gewahrsein, das die begriffliche Wahrnehmung begleitet, implizit begriffen.
  • während die begriffliche geistige Wahrnehmung weiterhin auf obige Weise die Abwesenheit von jeglichem hindernden Berührungsobjekt wahrnimmt, fährt die unbegriffliche visuelle Wahrnehmung fort, die Vase und den darin befindlichen Innenraum explizit zu begreifen. Es handelt sich lediglich um eine sehr ungenaue Ausdrucksweise, wenn wir sagen, dass die unbegriffliche visuelle Wahrnehmung implizit die Abwesenheit von jeglichem hindernden Berührungsobjekt in der Vase begreift.

In Falle einer statischen Kategorie, z.B. der Bedeutungs-/Objekt-Kategorie „Hand“, können wir nicht mit diese Kategorie denken, ohne dass:

  • unser visuelles Bewusstsein im unmittelbar vorhergehenden Moment eine kognitive Erscheinung (einen geistigen Aspekt) einer Hand erscheinen lässt und dieses zutiefst wahre Phänomen (die Hand) mit unbegrifflicher visueller Wahrnehmung explizit begreift, und
  • während die unbegriffliche visuelle Wahrnehmung weiterhin explizit die Hand begreift, zugleich auch die begriffliche geistige Wahrnehmung eine kognitive Erscheinung der Hand erscheinen lässt und diese explizit begreift. Die begriffliche Wahrnehmung erkennt die Hand aber nicht nur durch das Medium der kognitiven Erscheinung, sondern auch durch das Medium der Bedeutungs-/Objekt-Kategorie „ Hand“. So stellen wir fest, dass dieses Objekt – das gemäß dem Sautrantika-System objektiv eine Hand ist – zu der Kategorie „Hand“ gehört und nicht zur Kategorie „Fuß“ oder „Vase“. Die Kategorie „ Hand“ ist das erscheinende Objekt der begrifflichen Wahrnehmung und wird durch das reflexive Gewahrsein, das die begriffliche Wahrnehmung begleitet, implizit begriffen.

Sautrantika: Die Wahrnehmung der beiden Wahrheiten, während man die Leerheit wahrnimmt

Im Sautrantika-System bezieht sich Leerheit darauf, dass Personen keine Existenz als eine Art „ Seele“ haben, die es unmöglich geben kann. Eine Person ist ein zutiefst wahres Phänomen, während die Abwesenheit ihrer Existenz als eine unmögliche Seele (ihre Leerheit) gemäß diesem System ein oberflächlich wahres Phänomen ist, genauer gesagt, eine oberflächlich wahre Abwesenheit. Hier sind beide Wahrheiten durch Zuschreibung erkennbar. Sie können mit zweierlei Geisteszuständen durch Zuschreibung erkannt werden: entweder in der völligen Vertiefung (mnyam-bzhag, meditative Ausgewogenheit) oder in der nachfolgende Phase des Erlangens (rjes-thob, nachfolgende Erkenntnis, Periode nach der Meditation).

Gemeinsam: Völlige Vertiefung und die nachfolgende Phase des Erlangens

Die völlige Vertiefung ist ein Geisteszustand, in dem vertiefte Konzentration (ting-nge-’dzin, Skt. samadhi) ganz und gar auf die Leerheit gerichtet ist, die wie Raum ist (nam-mkha’ lta-bu’i stong-pa-nyid, raumgleiche Leerheit).

  • Die völlige Vertiefung des Geistes während des Pfades der Anwendung (sbyor-lam, Pfad der Vorbereitung) findet mit Shamatha (zhi-gnas, ein still gewordener und zur Ruhe gekommener Geisteszustand, geistige Ruhe, ruhiges Verweilen) und Vipashyana (lhag-mthong, ein außerordentlich aufnahmefähiger Geisteszustand, besondere Einsicht) statt, die miteinander verbunden sind (zung-’brel), und geschieht auf begriffliche Weise.
  • Die völlige Vertiefung des Geistes während des Pfades des Sehens (mthong-lam) und der Vorbereitung (sgom-lam) geschieht auf unbegriffliche Weise; dies sind die völligen Vertiefungen eines Aryas.

Die nachfolgende Erlangung ist ein Geisteszustand, in dem vertiefte Konzentration ganz und gar auf die Leerheit gerichtet ist, die wie eine Illusion ist (sgyu-ma lta-bu’i stong-pa-nyid, illusionsgleiche Leerheit).

  • Die nachfolgende Erlangung findet mit oder ohne einem miteinander verbundenem Paar von Shamatha und Vipashyana statt und kann entweder begrifflich oder unbegrifflich sein, je nachdem, mit welchem Pfad der Geisteszustand auftritt, entsprechend derselben Kriterien, die auch für die völlige Vertiefung gelten. Doch auch wenn sie unbegrifflich ist, kann auf die unbegriffliche Phase einer nachfolgenden Erlangung wieder eine begriffliche Phase folgen.
  • Die Wahrnehmung, die in der nachfolgenden Erlangung auftritt, erfolgt nur unmittelbar nach der Wahrnehmung, die in der völligen Vertiefung auftrat.

Die unbegriffliche völlige Vertiefung erfolgt mit bloßer yogischer Wahrnehmung (rnal-‘byor mngon-sum). Die begriffliche völlige Vertiefung und sowohl die begriffliche als auch die unbegriffliche nachfolgende Erlangung erfolgen mit der geistigen Wahrnehmung.

  • Bloße yogische Wahrnehmung ist eine gültige unbegriffliche Wahrnehmung, die aus der vorherrschenden Bedingung (bdag-rkyen) entsteht, dass Shamatha und Vipashyana miteinander verbunden sind, und die entweder die subtile Unbeständigkeit der Phänomene oder die Leerheit wahrnimmt. Ihre Wahrnehmung von Leerheit tritt nur in der der völligen Vertiefung eines Arya auf. Die yogische Wahrnehmung erfolgt zwar mit dem geistigen Bewusstsein, aber sie entsteht nicht in der Art und Weise, wie geistiges Bewusstsein aus der vorherrschenden Bedingung der geistigen Sinneskraft (yid-kyi dbang-po) entsteht. Die geistige Sinneskraft ist ein unmittelbar vorhergehender Moment der Wahrnehmung.

Sautrantika: Wahrnehmung der zwei Wahrheiten, während der begrifflichen Wahrnehmung der Leerheit

Betrachten wir nun die Phase der begrifflichen Wahrnehmung der Leerheit der Person während der völligen Vertiefung.

1.      Zuerst nehmen wir begrifflich ein zutiefst wahres Phänomen wahr, das als Grundlage für die Zuschreibung einer Person dienen kann – beispielsweise einen Körper, und wir tun dies durch eine oberflächliche wahre Bedeutungs-/Objekt-Kategorie „Körper“ und einen tiefsten wahren geistigen Aspekt (ein geistiges Hologramm), der einen Körper darstellt.

2.      Dann fügen wir dieser begrifflichen Wahrnehmung die Bedeutungs-/Objekt-Kategorien „Personen“ und „Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen begründet sind“ hinzu. Da eine Person auf der Grundlage eines Körpers durch Zuschreibung erkennbar ist, wird die Kategorie „Personen“ auch durch den geistigen Aspekt eines Körpers repräsentiert. Weil eine Person, die tatsächlich als eine unmögliche Seele begründet ist, auf der Grundlage einer Person eine Hinzufügung (sgro-‘dogs) ist, wird sie ebenfalls durch den geistigen Aspekt eines Körpers repräsentiert.

Diese begriffliche Wahrnehmung ist verzerrt, weil ihr begrifflich impliziertes Objekt (zhen-yul), eine Person, die tatsächlich als eine unmögliche Seele begründet ist, die durch Zuschreibung auf der Grundlage einer Person erkennbar ist, die durch Zuschreibung auf der Grundlage eines Körpers erkennbar ist, nicht existiert. Da die Wahrnehmung verzerrt ist und das reflexive Gewahrsein, das ein Teil davon ist, noch keine Bestimmtheit in Bezug darauf hat, dass die Wahrnehmung betrügerisch ist, ist das reflexive Gewahrsein eine unentschiedene Wahrnehmung (snang-la ma-nges-pa) und begreift daher nicht implizit die Kategorien, die die erscheinenden Objekte der begrifflichen Wahrnehmung sind.

3.      Dann untersuchen wir mit logischer Analyse und Argumentationsketten Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind.

4.      Nach dieser Untersuchung verstehen wir auf entschiedene Weise, dass es so etwas wie Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind, nicht gibt. Gleichzeitig mit diesem Verstehen wird die Kategorie „Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“ mit Gewissheit in der Wahrnehmung abgetrennt.

5.      Mit diesem Verständnis und dem Abtrennen fahren wir zur gleichen Zeit damit fort, den Körper und die Person durch die Kategorien „Körper“ und „Personen“, sowie durch einen geistigen Aspekt, der den Körper repräsentiert, begrifflich wahrzunehmen. Zusätzlich dazu nehmen wir begrifflich ein nicht-implizierendes Negierungs-Phänomen wahr, „die Leerheit von Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“ („die Selbstlosigkeit einer Person“), die durch Zuschreibung auf der Grundlage der Person erkennbar ist.

Weil die nicht-implizierende Negierung selbst ein oberflächliches wahres Phänomen ist, muss ihre begriffliche Wahrnehmung nicht durch die Kategorie „Leerheiten von Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“ stattfinden. Daher ist eine solche Kategorie kein erscheinendes Objekt der begrifflichen Wahrnehmung.

6.      Die zutiefst wahren Phänomene „ein Körer“ und „eine Person“ werden nun mit begrifflicher geistiger Wahrnehmung explizit begriffen. Das oberflächliche, wahre, nicht-implizierende Negierungs-Phänomen „eine Leerheit von Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“ und die oberflächlichen, wahren Kategorien „Körper“ und „Person“ werden nun durch das reflexive Gewahrsein, das die begriffliche Wahrnehmung begleitet, implizit begriffen.

Obwohl die begriffliche geistige Wahrnehmung selbst im Grunde nicht implizit eine Leerheit von Personen begreift, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind, können wir dennoch sinngemäß sagen, dass die Leerheit von Personen hier implizit durch begriffliche geistige Wahrnehmung begriffen wird.

Betrachten wir die begriffliche nachfolgende Phase des Erlangens der Wahrnehmung der Leerheit einer Person, die unmittelbar auf diese begriffliche völlige Vertiefung folgt.

7.      Die zutiefst wahren Phänomene „ein Körper“ und „eine Person“ werden weiterhin mit begrifflicher Wahrnehmung explizit begriffen. Die oberflächlichen wahren Kategorien „Körper“ und „Personen“ werden weiterhin durch das reflexive Gewahrsein, das die begriffliche Wahrnehmung begleitet, implizit begriffen.

8.      Nun erscheint jedoch die oberflächliche wahre Kategorie „Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“ erneut als ein erscheinendes Objekt der Wahrnehmung, zusammen mit den oberflächlichen wahren Kategorien „Körper“ und „Personen“. Aber weil das reflexive Gewahrsein nun erkennt, dass diese verzerrte Wahrnehmung trügerisch ist, begreift es implizit alle drei erscheinenden Objekte der begrifflichen Wahrnehmung: die Kategorien „Körper“, „Personen“ und „Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“.

Sautrantika: Die Wahrnehmung der zwei Wahrheiten, während der unbegrifflichen Wahrnehmung der Leerheit

In der unbegrifflichen Wahrnehmung der Leerheit der Person bei einem Arya in der Phase der völligen Vertiefung sind die ersten vier Schritte dieselben wie diejenigen, die für die Wahrnehmung während der begrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit der Person beschrieben wurden.

  • Beim fünften Schritt begreift man, während man entschieden versteht, dass es so etwas wie Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind, nicht gibt und die Kategorie „Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“ in dieser Wahrnehmung zum Aufhören gebracht wird, zugleich auf unbegriffliche Weise explizit die zutiefst wahren Phänomene „ein Körper“ und „eine Person“.
  • Gleichzeitig mit diesem unbegrifflichen expliziten Begreifen der zutiefst wahren Phänomene, nehmen wir begrifflich die oberflächlich wahre, nicht-implizierende Negierung „die Leerheit von Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen werden“ wahr, die auf der Grundlage der Person durch Zuschreibung erkennbar ist.
  • Die zutiefst wahren Phänomene „ein Körper“ und „eine Person“ werden hier durch unbegriffliche, bloße yogische Wahrnehmung (rnal-‘byor mngon-sum) explizit begriffen. Das oberflächlich wahre Phänomen „die Leerheit von Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“, wird durch das reflexive Gewahrsein, das die begriffliche Wahrnehmung „der Leerheit von Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“ begleitet, implizit begriffen.

Wie im Fall der Wahrnehmung während der begrifflichen völligen Vertiefung der Leerheit, erscheint auch hier in der Wahrnehmung kein geistiger Aspekt, der die Leerheit von Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind repräsentiert, und ebenso wenig ist darin die Kategorie „die Leerheit von Personen, die tatsächlich als unmögliche Seelen erwiesen sind“ vorhanden.

Obwohl in der völligen Vertiefung eines Aryas in die Leerheit nur die zutiefst wahren Phänomene im Rahmen der unbegrifflichen Wahrnehmung erkannt werden, während die oberflächlichen Phänomen im Rahmen begrifflicher Wahrnehmung erkannt werden, gilt die Wahrnehmung als Ganzes genommen als unbegriffliche völlig vertiefte Wahrnehmung der Leerheit. Deshalb können wir grob ausgedrückt sagen, dass die bloße yogische Wahrnehmung Leerheit auf unbegriffliche Weise implizit begreift.

In der unbegrifflichen Wahrnehmung der Leerheit der Person bei einem Arya während der Phase der nachfolgenden Erlangung

  • werden die zutiefst wahren Phänomene Körper und Person mit unbegrifflicher geistiger Wahrnehmung explizit begriffen.
  • Gleichzeitig wird mit begrifflicher Wahrnehmung das oberflächlich wahre Phänomen der Abwesenheit von Existenz, die tatsächlich in der Art einer unmöglichen Seele der Person erwiesen ist, begriffen und vom reflexiven Gewahrsein, das die begriffliche Wahrnehmung begleitet, durch Zuschreibung erkannt.
  • Wie es bei der Wahrnehmung während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit der Fall war, können wir, grob ausgedrückt, sagen, dass die Wahrnehmung der unbegrifflichen nachfolgenden Erlangung die Leerheit implizit begreift.
  • Bei der Wahrnehmung während der Phase der begrifflichen nachfolgenden Erlangung, die auf diese unbegriffliche Phase folgen kann, ist die Struktur dieselbe wie bei der Wahrnehmung während der begrifflichen nachfolgenden Erlangung vor der Arya-Ebene.

Der Unterschied zwischen den arischen und prä-arischen Zuständen völliger Vertiefung und nachfolgender Erlangung besteht darin, dass in den arischen Zuständen das Greifen nach einer unmöglichen Seele einer Person (gang-zag-gi bdag-‘dzin), das auftritt, um denjenigen Anteil eines solchen Greifens verringert ist, der bereits durch den Geist während des ununterbrochenen Pfades (bar-chad-med lam) in der völligen Vertiefung eliminiert (spang-ba, aufgegeben) worden ist.

Schema der Wahrnehmung der zwei Wahrheiten: Gelug Sautrantika Darstellung

Begriffliche völlige Vertiefung Begriffliche nachfolgende Erlangung Unbegriffliche völlige Vertiefung Unbegriffliche nachfolgende Erlangung
Körper und Person

ja, begrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung

ja, begrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung

ja, unbegrifflich, explizit durch yogische Wahrnehmung

ja, unbegrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung

Ein geistiger Aspekt, der den Körper und die Person repräsentiert ja ja ja ja
Die Kategorien „Körper“ und „Person“

ja, begrifflich, implizit durch reflexives Gewahrsein

ja, begrifflich, implizit durch reflexives Gewahrsein

nein nein
Existenz, die tatsächlich in der Art einer unmöglichen Seele der Person erwiesen ist nein nein nein nein
Ein geistiger Aspekt, der die Existenz in der Art einer unmöglichen Seele der Person darstellt nein ja nein ja
Die Kategorie „Existenz, die tatsächlich in der Art einer unmöglichen Seele der Person erwiesen ist“ nein ja nein nein
Die Abwesenheit von Existenz, die tatsächlich in der Art einer unmöglichen Seele der Person erwiesen ist

ja, so genanntes „implizites begriffliches“ Erkennen durch geistige Wahrnehmung

ja, so genanntes „implizites begriffliches“ Erkennen durch geistige Wahrnehmung

ja, so genanntes „implizites unbegriffliches“ Erkennen durch yogische Wahrnehmung

ja, so genannt es „implizites unbegriffliches“ Erkennen durch geistige Wahrnehmung

Ein geistiger Aspekt, der die Abwesenheit von Existenz, die tatsächlich in der Art einer unmöglichen Seele der Person erwiesen ist, repräsentiert nein nein nein nein
Die Kategorie „Abwesenheit von Existenz, die tatsächlich in der Art einer unmöglichen Seele der Person erwiesen ist“ nein nein nein nein

Das Gelug Chittamatra-Lehrsystem 

Chittamatra: Die Abwesenheit einer unmöglichen Seele der Phänomene

Das Chittamatra-System vertritt, dass Phänomene ohne zwei Arten von unmöglicher Seele sind. Obwohl es diese beiden nicht als grob oder subtil voneinander unterscheidet, da beide subtil sind, wollen wir hier dennoch die Begriffe "grob" und "subtil" dafür verwenden, um deren Erörterung zu erleichtern. Als Mahayana-Lehrsystem vertritt das Chittamatra-System nicht nur dieselbe Abwesenheit einer unmögliche Seele der Person, wie es im Sautrantika-System der Fall ist, sondern darüber hinaus auch die Abwesenheit einer unmöglichen Seele der Phänomene (chos-kyi bdag-med, Selbstlosigkeit der Phänomene, Identitätslosigkeit der Phänomene). Ein Beispiel für solche Abwesenheit ist die Leerheit davon, dass physische Phänomene und die gültigen Wahrnehmungen, die diese physischen Phänomene als ihr kognitives Objekte erfassen, aus verschiedenen Ursprungsquellen stammen (gzugs-dang gzugs-’dzin-pa’i tshad-ma rdzas-gzhan-gyis stong-pa) – mit anderen Worten, die Leerheit davon, dass physische Phänomene als äußere Objekte (phyi-don) existieren.

Chittamatra: Die drei Arten charakterisierter Phänomene

Ferner unterteilt das Chittamatra alle Phänomene in drei Arten unterschiedlich charakterisierter Phänomene (mtshan-nyid gsum):

  • Phänomene, die als völlig begrifflich charakterisiert sind (kun-brtags-pa’i mtshan-nyid, völlig begriffliche Phänomene, Objekte der Vorstellung),
  • Phänomene, die als abhängig charakterisiert sind (gzhan-dbang-gi mtshan-nyid, abhängige Phänomene, von anderen beeinflusste Phänomene, relative Objekte),
  • Phänomene, die vollkommen begründet erwiesen sind (yongs-su grub-pa’i mtshan-nyid, vollkommen begründete Phänomene, vollkommene Objekte).

Völlig begriffliche Phänomene umfassen existente und nicht existente Phänomene. Existente völlig begriffliche Phänomene (yod-pa’i kun-brtags) sind alle statischen Phänomene außer den Leerheiten (mit anderen Worten, außer den verschiedenen Arten von Abwesenheit unmöglicher Seelen). Nicht existente völlig begriffliche Phänomene (med-pa’i kun-brtags) sind z.B. Schildkrötenhaare und Seelen, die es unmöglich geben kann (unmögliche Existenzweisen).

  • Die abhängigen Phänomene umfassen alle nichtstatischen Phänomene.
  • Die vollkommen begründeten Phänomene umfassen alle Leerheiten.

Auch das Chittamatra-System unterteilt die Phänomene in objektive und metaphysische Entitäten, aber es klassifiziert die vollkommen begründeten Phänomene als objektive Entitäten und nicht als metaphysische Entitäten, wie es im Sautrantika -System der Fall ist.

Chittamatra: Die zwei Wahrheiten

Gemäß dem Chittamatra-System haben die beiden Wahrheiten dieselbe essentielle Natur (ngo-bo gcig). Anders als im Sautrantika-System vertreten wird, ist also hier ihre essentielle Natur nicht verschieden. Mit anderen Worten: Im Chittamatra-System handelt es sich bei den beiden Wahrheiten um dasselbe essentielle Phänomen, das nur unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet wird. Untersucht man es unter dem Gesichtspunkt der Konvention, so findet man eine oberflächliche Wahrheit – etwas, dass ein abhängiges Phänomen oder ein völlig begriffliches Phänomen ist. Analysiert man es unter dem Gesichtspunkt der tiefsten Wahrheit, so findet man eine tiefste Wahrheit: Es ist leer davon, auf unmögliche Weise zu existieren, nämlich mit einer unmöglichen Seele. Diese tiefste Wahrheit ist ein vollkommen begründetes Phänomen.

So werden hier die tiefsten Wahrheiten (don-dam bden-pa, letztendliche Wahrheiten) als die Phänomene definiert, die letztendlich (mthar-thug) von einer gültigen Wahrnehmung erkannt werden, die das untersucht (dpyod-byed, analysiert), was das Tiefste ist (don-dam-pa, letztendlich, endgültig). Nur vollkommen erwiesene Phänomene sind tiefste Wahrheiten.

Oberflächliche Wahrheiten (kun-rdzob bden-pa, relative Wahrheiten, konventionelle Wahrheiten) werden definiert als diejenigen Phänomene, die durch eine gültige Wahrnehmung gefunden werden, die das Konventionelle (tib. tha-snyad, Skt. vyavahara) untersucht. Alle abhängigen und die existenten völlig begrifflichen Phänomene sind oberflächliche Wahrheiten.

Alle nichtstatischen Phänomene sind also im Chittamatra-System oberflächliche Wahrheiten. Einige statische Phänomene sind ebenfalls oberflächliche Wahrheiten, nämlich die existenten völlig begrifflichen Phänomene. Andere statische Phänomene sind tiefste Wahrheiten, nämlich die Leerheiten. Dies steht in starkem Gegensatz zum Sautrantika-System, in dem alle nichtstatischen Phänomene tiefste Wahrheiten und alle statischen Phänomene oberflächliche Wahrheiten sind.

Was die Art betrifft, wie die Phänomene, die zu den zwei Wahrheiten gehören, wahrgenommen werden können (ob unbegrifflich oder begrifflich, ob explizit oder implizit), so gilt:

  • Die oberflächlich wahren, abhängigen Phänomene und die zutiefst wahren, vollkommen erwiesenen Phänomene können auf die gleiche Weise und mit den gleichen Arten der Wahrnehmung begriffen werden, wie es im Sautrantika-System für die zutiefst wahren, nichtstatischen Phänomene erklärt wird.
  • Die oberflächlich wahren, existenten völlig begrifflichen Phänomene können auf die gleiche Weise und mit den gleichen Arten der Wahrnehmung begriffen werden, wie wie es im Sautrantika-System für die oberflächlich wahren, statischen Phänomene erklärt wird.

Chittamatra: Eigenständig erkennbare und durch Zuschreibung erkennbare Phänomene

Wie im Sautrantika-System sind auch hier die nichtstatischen, nicht mit physischen Phänomenen oder Gewahrsein kongruenten Einflussvariablen (was im Kontext des Chittamatra-Systems besser als „ nichtstatische Abstraktionen“ übersetzt wird) und die statischen Phänomene durch Zuschreibung erkennbar und die nichtstatischen Phänomene eigenständig erkennbar. Die durch Zuschreibung erkennbaren Phänomene umfassen also die nichtstatischen Abstraktionen, die existenten völlig begrifflichen Phänomene und die vollkommen begründeten Phänomene. Das Chittamatra-System unterscheidet allerdings zwei Arten, wie Phänomene durch Zuschreibung erkennbar sind: Es macht einen Unterschied zwischen der Art, wie die nichtstatischen Abstraktionen und die existenten völlig begrifflichen Phänomene durch Zuschreibung erkennbar sind, und der Art, wie die vollkommen begründeten Phänomene durch Zuschreibung erkennbar sind.

  • Für die tatsächliche gültige Wahrnehmung der nichtstatischen Abstraktionen und der existenten völlig begrifflichen Phänomenen ist es erforderlich, dass man sich sowohl auf die unmittelbar vorhergehende als auch auf gleichzeitige tatsächliche Wahrnehmung ihrer Grundlagen der Zuschreibung stützt.
  • Für die tatsächliche gültige unbegriffliche Wahrnehmung eines vollkommen erwiesenen Phänomens ist es nur erforderlich, sich auf die unmittelbar vorhergehende tatsächliche Wahrnehmung seiner Grundlage der Zuschreibung zu stützen. Gleichzeitige tatsächliche Wahrnehmung dieser Grundlage ist nicht erforderlich. Sobald die Grundlage für die Zuschreibung einer Leerheit wahrgenommen wurde, kann unmittelbar im Anschluss daran die Leerheit, die durch Zuschreibung zu dieser Grundlage erkennbar ist, wahrgenommen werden, jedoch unbegrifflich, ohne dass dabei die Grundlage für die Leerheit ebenfalls wahrgenommen wird.

Chittamatra: Die Wahrnehmung der zwei Wahrheiten, während begriffliche Wahrnehmung der Leerheit

Betrachten wir den Fall der begrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit eines physischen Phänomens, beispielsweise einer Hand, von der Existenz als äußeres Objekt, das aus einer anderen Ursprungsquelle stammt als die gültige Wahrnehmung, die es erkennt. In Kurzform wollen wir diese Leerheit als „Leerheit von der Existenz als äußeres Objekt“ bezeichnen.

  • Zuerst begreifen wir das oberflächlich wahre Phänomen Hand explizit durch einen geistigen Aspekt, der eine Hand repräsentiert. Gleichzeitig mit diesem expliziten Begreifen nehmen wir auf verzerrte Weise auf der Grundlage der Hand einen geistigen Aspekt wahr, der deren Existenz als äußeres Objekt darstellt. Wenn alles Vorhergehende mit begrifflicher Wahrnehmung erfolgte, so erfolgt auch das explizite Begreifen der Hand durch das Medium der oberflächlich wahren Bedeutungs-/Objekt-Kategorien „Hand“ und „Existenz, die tatsächlich als äußeres Objekt erwiesen ist“ . Beide Kategorien werden implizit durch das reflexive Gewahrsein begriffen, das die begriffliche Wahrnehmung begleitet.
  • Dann untersuchen wir mit logischer Analyse die scheinbare Existenz als äußeres Objekt. Dabei muss die Wahrnehmung begrifflich sein, da sich logische Analyse auf Argumentationen stützt und somit immer begrifflich ist.
  • Nach dieser Untersuchung verstehen wir auf entschiedene Weise, dass es so etwas wie Existenz als äußeres Objekt nicht gibt. Gleichzeitig mit diesem Verstehen wird der geistige Aspekt, der die Existenz als äußeres Objekt darstellt, sowie die Kategorie „Existenz, die tatsächlich als äußeres Objekt erwiesen ist“ mit Gewissheit in der Wahrnehmung gestoppt.
  • Gleichzeitig mit diesem Verstehen und diesem Aufhören verschwindet auch der geistige Aspekt, der die Hand repräsentiert, sowie die Kategorie „Hand“ aus der Wahrnehmung. Der geistige Aspekt, der nun in unserer begrifflichen Wahrnehmung erscheint, ist einer, der das zutiefst wahre Phänomen der Leerheit von äußerer Existenz repräsentiert. Wir begreifen die Leerheit von äußerer Existenz explizit durch das Medium dieses geistigen Aspekts sowie durch das Medium der oberflächlich wahren Kategorie „Leerheit von äußerer Existenz“. Die Kategorie wird durch das reflexive Gewahrsein, das die begriffliche Wahrnehmung begleitet, implizit erfasst. Während die begriffliche Wahrnehmung die Leerheit von äußerer Existenz explizit begreift, begreift sie zugleich implizit die Hand. In der Wahrnehmung erscheint kein geistiger Aspekt, der eine Hand repräsentiert, und auch nicht die Kategorie „Hand“.
  • Betrachten wir nun die Wahrnehmung der Leerheit der Hand von ihrer Existenz als äußeres Objekt, wie sie in der Phase der begrifflichen nachfolgenden Erlangung beschaffen ist, die unmittelbar auf diese begriffliche völlige Vertiefung folgt.
  • Wieder erscheint das oberflächlich wahre Phänomen Hand in der begrifflichen Wahrnehmung mittels eines geistigen Aspekts, der die Hand repräsentiert, und der Kategorie „Hand“. Zusätzlich erscheint auch ein Aspekt, der die Existenz als äußeres Objekt repräsentiert, und mittels der Kategorie „ Existenz, die tatsächlich als äußeres Objekt begründet ist“ wahrgenommen wird.
  • Während die begriffliche Wahrnehmung explizit die oberflächlich wahre Hand begreift, begreift sie zugleich implizit deren tiefste Wahrheit: ihre Leerheit von äußerer Existenz. Die begriffliche Wahrnehmung begreift diese Leerheit implizit, ohne dass ein geistiger Aspekt, der diese Leerheit repräsentiert, in der Wahrnehmung erscheint und ohne die Kategorie „Leerheit von äußerer Existenz“ .

Chittamatra: Die Wahrnehmung der zwei Wahrheiten, während unbegriffliche Wahrnehmung der Leerheit

Wenn sich ein Arya auf unbegriffliche Weise völlig darin vertieft, dass die Hand leer von Existenz als äußeres Objekt ist, sind die in der Wahrnehmung erfolgenden Schritte im Wesentlichen die gleichen wie im Falle der entsprechenden begrifflichen Wahrnehmung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass beim vierten Schritt das explizite Begreifen der Leerheit von Existenz als äußeres Objekt durch unbegriffliche, bloße yogische Wahrnehmung erfolgt und durch das Medium eines rein geistigen Aspekts, der die Leerheit repräsentiert. Die Kategorie „Leerheit von äußerer Existenz“ ist in unbegrifflicher Wahrnehmung nicht vorhanden.

Für die Wahrnehmung der Leerheit der Hand von Existenz als äußeres Objekt während der unbegrifflichen nachfolgenden Erlangung bei einem Arya gilt:

  • Das oberflächlich wahre Phänomen Hand in der unbegrifflichen geistigen Wahrnehmung erscheint wieder mittels eines geistigen Aspekts, der die Hand repräsentiert. Zusätzlich erscheint auch ein Aspekt, der die Existenz als ein äußeres Objekt darstellt und ebenfalls wahrgenommen wird.
  • Während die unbegriffliche geistige Wahrnehmung die oberflächlich wahre Hand begreift, begreift sie implizit die tiefste Wahrheit über sie: ihre Leerheit von äußerer Existenz.
  • Bei der Wahrnehmung während einer Phase der begrifflichen nachfolgenden Erlangung, die auf diese unbegriffliche Phase folgen kann, ist die Struktur die gleiche wie bei der Wahrnehmung der begrifflichen nachfolgenden Erlangung vor der Arya-Ebene. Der Unterschied besteht darin, dass das Greifen nach einer unmöglichen Seele der Phänomene (chos-kyi bdag-‘dzin), das hier auftritt, um denjenigen Anteil eines solchen Greifens verringert ist, der bereits durch den Geist während des ununterbrochenen Pfades in der völligen Vertiefung eliminiert worden ist.

Schema der Wahrnehmung der zwei Wahrheiten: Gelug Chittamatra Darstellung

Begriffliche völlige Vertiefung Begriffliche nachfolgende Erlangung Unbegriffliche völlige Vertiefung Unbegriffliche nachfolgende Erlangung
Eine Hand ja, begrifflich, implizit durch geistige Wahrnehmung

ja, begrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung

nein Yes, explicit nonconceptual, by mental cognition
Ein geistiger Aspekt, der die Hand repräsentiert nein ja nein ja
Die Kategorie „Hand“ nein

ja, begrifflich, implizit durch reflexives Gewahrsein

nein nein
Existenz, die tatsächlich als äußeres Objekt begründet ist nein nein nein nein
Ein geistiger Aspekt, der die Existenz als äußeres Objekt repräsentiert nein ja nein ja
Die Kategorie „Existenz, die tatsächlich als äußeres Objekt begründet ist“ nein ja nein nein
Leerheit von Existenz als äußeres Objekt

ja, begrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung

ja, begrifflich, implizit durch geistige Wahrnehmung

ja, unbegrifflich, explizit durch yogische Wahrnehmung ja, unbegrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung
Ein geistiger Aspekt, der die Leerheit von Existenz als äußeres Objekt repräsentiert ha nein ja nein
Die Kategorie „Leerheit von Existenz als äußeres Objekt“

ja, begrifflich, implizit durch reflexives Gewahrsein

nein nein nein

Chittamatra: Die Erscheinung der Leerheit, wenn sie explizit begriffen wird

Die Leerheit eines physischen Phänomens von der Existenz als äußeres Objekt, das aus einer anderen Ursprungsquelle stammt als dessen gültigen Wahrnehmung, ist die grobe Ebene der Abwesenheit einer unmöglichen Seele der Phänomene (die grobe Leerheit aller Phänomene – in Kurzform: „grobe Leerheit“). Die grobe Leerheit betrifft nur abhängige Phänomene, da nur die nichtstatischen Phänomene in einer Wahrnehmung aus einer Ursprungsquelle stammen. Statische Phänomene sind nicht von Ursachen und Bedingungen beeinflusst. So etwas wie eine grobe Leerheit der groben Leerheit gibt es also nicht. Das bedeutet, dass selbst in der begrifflichen völligen Vertiefung, in der die grobe Leerheit explizit begriffen wird, diese nicht als äußeres Objekt zu existieren scheint.

Im Chittamatra-System besteht die subtile Leerheit aller Phänomene darin, dass die physischen Phänomene keine Existenz haben, die durch individuell definierende charakteristische Merkmale begründet ist, welche die Grundlagen dafür bilden, dass ihnen der Klang der Wörter „physische Phänomene“ beigefügt. Die subtile Leerheit betrifft alle Phänomene, einschließlich der vollkommen begründeten. Während der begrifflichen völligen Vertiefung in die subtile Leerheit bringt also die begriffliche geistige Wahrnehmung, die diese explizit begreift, die Erscheinung davon hervor, dass deren Existenz begründet ist durch individuell definierende charakteristische Merkmale als Grundlagen, denen der Klang der Wörter „subtile Leerheit“ beigefügt wird. Dies liegt daran, dass die begriffliche Wahrnehmung immer die Erscheinung ihres explizit begriffenen Objekts hervorbringt, dass es eine Existenz hat, welche auf diese unmögliche Weise erwiesen ist.

Die Wahrnehmung während der begrifflichen völligen Vertiefung begreift diese Erscheinung einer unmöglichen Existenzweise explizit durch das Medium der Kategorie „Existenz, die begründet ist durch individuell definierende charakteristische Merkmale als Grundlagen, denen der Klang der Wörter für dieses Objekt zugeordnet wird“. Und diese Kategorie wird durch das reflexive Gewahrsein, das die begriffliche Wahrnehmung begleitet, implizit begriffen. Die begriffliche völlige Vertiefung stellt jedoch nicht eine solche unmögliche Existenzweise fest; sie nimmt sie noch nicht einmal wahr, da eine solche Existenzweise überhaupt nicht existiert. Technisch ausgedrückt ist das begrifflich implizierte Objekt (zhen-yul) der begrifflichen Wahrnehmung einer unmöglichen Existenzweise ein nicht existentes völlig begriffliches Phänomen.

  • Ähnlich gilt für die begriffliche völlige Vertiefung in die grobe Leerheit, dass die begriffliche geistige Wahrnehmung, die explizit die grobe Leerheit begreift, die Erscheinung davon hervorbringt, dass deren Existenz begründet ist durch individuell definierende charaktistische Merkmale als Grundlagen, denen der Klang der Wörter „grobe Leerheit“ zugeordnet wird, und nimmt sie mittels der Kategorie dieser unmöglichen Existenzweise wahr.
  • Während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die grobe und in die subtile Leerheit aller Phänomene bringt die bloße yogische Wahrnehmung keine Erscheinung davon hervor, dass deren Existenz begründet ist durch individuell definierende charaktistische Merkmale als Grundlagen, denen der Klang des Wortes „Leerheit“ zugeordnet wird. Das liegt daran, dass unbegriffliche völlige Vertiefung in eine Leerheit keinerlei Erscheinung einer oberflächlichen Wahrheit hervorbringt. In den Sutra-Traditionen des Mahayana gilt: Wenn eine Wahrnehmung die Erscheinung einer oberflächlichen Wahrheit hervorbringt, ist es eine Erscheinung dieser oberflächlichen Wahrheit mit einer unmöglichen Existenzweise.

Chittamatra: Implizites Begreifen durch die Wahrnehmung in der völligen Vertiefung

Gemäß der Lehrbuch-Tradition von Jetsunpa gilt, dass während der völligen Vertiefung in die Leerheit beispielsweise einer Hand von ihrer Existenz als äußeres Objekt weder die begriffliche noch die unbegriffliche Wahrnehmung implizit die Hand begreift. Allerdings kann jede der beiden Arten von Wahrnehmungen implizit etwas anderes begreifen. Während die Wahrnehmung in der völligen Vertiefung explizit begreift, dass die Hand leer davon ist, aus einer anderen Ursprungsquelle zu stammen als die gültige Wahrnehmung der Hand, kann sie implizit begreifen, dass die Existenz der Hand aus derselben Ursprungsquelle stammt wie die gültige Wahrnehmung der Hand. Die Wahrnehmung in der begrifflichen und der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Abwesenheit einer unmöglichen Seele der Person begreift allerdings nichts auf implizite Weise.

Die Gelug Svatantrika-Madhyamaka-Lehrsysteme 

Es gibt zwei Untergruppen des Svatantrika-Madhyamaka-Systems, nämlich das Yogachara-Svatantrika- und das Sautrantika-Svatantrika-System.

  • Im Yogachara-Svatantrika-System wird die Wahrnehmung der beiden Wahrheiten genauso beschrieben wie im Chittamatra-System. Somit wird auch die Existenz des reflexiven Gewahrseins akzeptiert und die äußere Existenz verworfen. Der einzige bedeutende Unterschied besteht darin, dass in diesem System die subtile Leerheit der Phänomene ihre Leerheit von wahrhaft begründeter Existenz (bden-par grub-pa, wahre Existenz) ist, nämlich die Leerheit von einer Existenz, die seitens ihrer eigenen besonderen Bestehensweise begründet ist, ohne auch durch etwas Zusätzliches seitens des Geistes (nämlich der Zuschreibung) festgelegt zu werden. Die subtile Leerheit der Phänomene, wie sie im Chittamatra-System beschrieben ist, wird nicht akzeptiert.

  • Im Sautrantika-Svatantrika-System wird die Existenz des reflexiven Gewahrseins nicht akzeptiert; eine äußere Existenz hingegen wird vertreten. Es wird also nur eine Ebene der Leerheit der Phänomene vertreten, nämlich diejenige Leerheit, die im Yogachara-Svatantrika-System als subtile Leerheit der Phänomene erklärt wird. Die grobe Leerheit der Phänomene, die im Chittamatra- und Yogachara-Svatantrika-System vertreten wird, sowie die subtile Leerheit, die im Chittamatra-System vertreten wird, wird hier nicht akzeptiert. Im Sautrantika-Svatantrika-System wird im Rahmen der Kriterien seiner eigenen Bestimmung der Leerheit der Phänomene die Erklärung der Wahrnehmung der beiden Wahrheiten weitgehend so akzeptiert, wie sie im Prasangika-Madhyamaka-System dargelegt ist. Doch die gültige bloße Wahrnehmung (mngon-sum tshad-ma) wird so beschrieben wie im Sautrantika-, Chittamatra- und Yogachara-Svatantrika-System, d.h. es wird vertreten, dass sie immer unbegrifflich ist.

Das Gelug Prasangika-Madhyamaka-Lehrsystem 

Prasangika: Eigenständig erkennbare und durch Zuschreibung erkennbare Phänomene

Im Prasangika-System wird das allgemeine Unterteilungschema, das zwischen eigenständig erkennbaren und durch Zuschreibung erkennbaren Phänomenen unterscheidet, so akzeptiert, wie es im Chittamatra-System vertreten wird; aber „durch Zuschreibung erkennbar“ in dem Sinne, wie es im Chittamatra-System erklärt wird,wird hier als eine grobe Ebene der Bedeutung von „durch Zuschreibung erkennbar“ eingestuft.

Von einem subtileren Blickwinkel aus gesehen sind jedoch alle Phänomene durch Zuschreibung erkennbar; sie entstehen auf abhängige Weise, indem sie auf einer Grundlage der Zuschreibung beruhen. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir zuerst die Grundlage für die Zuschreibung wahrnehmen müssen und dann gleichzeitig sowohl die Grundlage als auch das wahrnehmen, worauf sich die zugeschriebene Bezeichnung oder der Begriff beziehen (btags-chos, Bezugsobjekt der Bezeichnung). Es bedeutet einfach, dass das Bezugsobjekt der Bezeichnung nicht wahrgenommen werden kann, ohne dass seine Existenz lediglich dadurch begründet ist, dass es von einer Grundlage der Zuschreibung abhängt.

Außer im Falle der Leerheit müssen das Bezugsobjekt der Bezeichnung und die Grundlage für die Zuschreibung gleichzeitig wahrgenommen werden. Im Falle der Leerheit gilt: Auch die Leerheit – das Bezugsobjekt der Bezeichnung „Leerheit“ – existiert nicht unabhängig von einer Grundlage für ihre Zuschreibung, aber dennoch kann sie explizit auf unbegriffliche Weise begriffen werden, ohne dass gleichzeitig explizit oder implizit die Grundlage für ihre Zuschreibung wahrgenommen wird.

Im Prasangika-System wird nicht akzeptier, dass diese subtileren Ebene der Analyse eigenständig erkennbar ist, denn es wird keine substantiell begründete Existenz akzeptiert. Vielmehr ist die Existenz aller Phänomene dadurch begründet, dass sie durch begriffliche Wahrnehmung lediglich zugeschrieben werden können. Es gibt keinen substantiellen Kerninhalt, der auf der Seite eines Objektes auffindbar ist und dessen Existenz begründet.

Prasangika: Kein reflexives Gewahrsein

Im Prasangika-System wird die Existenz des reflexiven Gewahrseins nicht akzeptiert. Alles begriffliche Erkennen erkennt implizit sich selbst sowie die Kategorien, die dabei vorhanden sind.

Für das unbegriffliche Erkennen gilt:

  • Gemäß der Lehrbuch-Tradition von Jetsunpa ist dabei stets das implizites Erkennen seiner selbst vorhanden.
  • Die Lehrbuch-Traditionen von Panchen (Pan-chen) und Künkyen (Kun-mkhyen) folgen in diesem Punkt dem Meister Kedrubje (mKhas-grub rJe dGe-legs dpal-bzang). Sie besagen, dass bei einem Arya, dessen Geist sich in der ununterbrochenen Phase des Pfades (bar-chad med-lam) während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit befindet, keinerlei implizites Begreifen von irgendetwas – auch nicht der Wahrnehmung selbst - vorhanden ist, während er explizit die Leerheit begreift. In allen anderen Fällen unbegrifflicher Erkenntnis ist dabei ein implizites Begreifen ihrer selbst vorhanden. Die Lehrbuch-Tradition von Panchen wurde von Panchen Sönam Dragpa (Pan-chen bSod-nams grags-pa) gegründet, und ihr folgt man in den Klöstern Drepung Loseling (‘Bras-spungs Blo-gsal-gling) und Ganden Shartse (dGa’-ldan Shar-rtse). Die Lehrbuch-Tradition von Kunkyen wurde durch den Zweiten Kunkyen Jamyang Shepa (Kun-mkhyen ‘Jam-dbyangs bzhad-pa rdo-rje II, dKon-mchog ‘jigs-med dbang-po) gegründet, und ihr folgt man im Kloster Drepung Gomang (‘Bras-spungs sGo-mang).

Prasangika: Die Leerheit aller Phänomene

Im Prasangika-System wird nur die subtile Abwesenheit einer unmöglichen Seele jeglicher Phänomene vertreten, mit anderen Worten: nur die subtile Leerheit der Phänomene. Dabei handelt es sich um die Leerheit von wahrhaft begründeter Existenz, doch diese wird anders definiert als in den anderen Lehrsystemen. Gemäß dem Prasangika-System ist wahrhaft begründete Existenz eine Existenz, die vom Objekt her auf dessen eigener Seite begründet ist, wobei man es nicht für ausreichend erachtet, dass dieses bloß durch begriffliche Wahrnehmung zuschreibbar ist. Im Rahmen der Kriterien für die Leerheit von wahrer Existenz wird im Prasangika-System jedoch akzeptiert, dass es äußere Existenz gibt.

Prasangika: Die beiden Wahrheiten und die drei Arten von charakterisierten Phänomenen

Allgemein werden im Prasangika-System die beiden Wahrheiten so definiert wie im Chittamatra-System: Tiefste Wahrheiten sind diejenigen Phänomene, die durch eine gültige Wahrnehmung zu finden sind, welche untersucht, was das Letztendliche ist (mthar-thug). Oberflächliche Wahrheiten sind diejenigen Phänomene, die durch eine gültige Wahrnehmung zu finden sind, die das Konventionelle untersucht. Die tiefste Wahrheit über ein Phänomen ist also dessen Leerheit, und die oberflächliche Wahrheit über dieses Phänomen ist dessen kognitive Erscheinung – das, was die Grundlage für die Leerheit ist, und wie sie zu existieren scheint.

In diesen Definitionen impliziert der Ausdruck „zu finden“ nicht, dass die gültigen Wahrnehmungen bei ihrer Untersuchung auf Seiten des Objekts das „Ding“ finden, auf das sich der Name oder die Bezeichnung für das Phänomen beziehen (btags-don). Wenn die gültige Wahrnehmung bei ihrer Untersuchung dieses Ding finden könnte, dann würde das Phänomen der Definition entsprechen, dass seine Existenz durch seine Selbstnatur begründet (rang-bzhin-gyis grub-pa, inhärente Existenz) wäre. Als einziges der Lehrsysteme vertritt das Prasangika-System die Aussage, dass es nichts gibt, dessen Existenz auf diese unmögliche Weise begründet ist. „Zu finden“ bedeutet hier in den Definitionen der beiden Wahrheiten einfach nur, dass die untersuchende gültige Wahrnehmung das jeweilige Phänomen als beteiligtes Objekt nimmt und explizit begreift.

Was die drei Arten von charakterisierten Phänomenen betrift, so werden unter abhängigen Phänomenen die nichtstatischen Phänomene und die existierenden statischen Phänomene außer den Leerheiten verstanden. „Abhängig“ bedeutet hier nicht nur abhängig von Ursachen und Bedingungen, sondern abhängiges Entstehen, das auf Zuschreibung durch Namen und Begriffe beruht. Unter „völlig begrifflichen Phänomene“ werden nur nicht-existente Phänomene verstanden, insbesondere die unmöglichen Existenzweisen. Vollkommen begründete Phänomene sind Leerheiten, deren Negationsobjekte – das, was in ihnen negiert wird (dgag-bya, zu widerlegende Objekte) – völlig begriffliche Phänomene sind.

Wie im Chittamatra -System sind völlig begriffliche und abhängige Phänomene oberflächliche Wahrheiten, während vollkommen begründete Phänomene tiefste Wahrheiten sind.

Prasangika: Unreine und reine oberflächliche Wahrheiten

Es gibt zwei Arten oberflächlicher Wahrheiten:

  • Die Erscheinungen von abhängigen oder vollkommen begründeten Phänomenen, wie sie nach Art und Weise der völlig begrifflichen Phänomene existieren, sind die unreinen oberflächlichen Wahrheiten (ma-dag-pa’i kun-rdzob).

  • Die Erscheinungen, in denen die abhängigen oder vollkommen begründeten Phänomene erscheinen, als seien sie ohne die Existenz nach Art und Weise der völlig begrifflichen Phänomene, sind die reinen oberflächlichen Wahrheiten (dag-pa’i kun-rdzob).

  • Nur die unbegriffliche Wahrnehmung des Reinen Lichts (‘od-gsal) mit der subtilsten Ebene des Bewusstseins lässt Erscheinungen reiner oberflächlicher Wahrheiten entstehen und nimmt sie wahr. Eine solche Wahrnehmung zu erlangen ist in den Sutra-Systemen nicht möglich. Die Verwirklichung der Wahrnehmung des Klaren Lichts in Verbindung mit den zwei Wahrheiten liegt allein im Bereich des Anuttarayoga-Tantra. Jede andere Art der Wahrnehmung, die eine kognitive Erscheinung einer oberflächlichen Wahrheit hervorbringt, lässt nur die kognitive Erscheinung einer unreinen oberflächlichen Wahrheit entstehen.

Wenn eine Wahrnehmung die unreine Erscheinung wahrer Existenz hervorbringt, ist es nicht so, dass zuerst die Wahrnehmung des Klaren Lichts eine reine Erscheinung von nicht-wahrer Existenz entstehen lässt und darauf beruhend dann andere Arten von Wahrnehmung die Basis der reinen Erscheinung mit einer unreinen Erscheinung von wahrer Existenz überlagern. Auch ist es nicht so, dass ein gültig erkennbares Phänomen mit einer reinen Erscheinung existiert, die von Seiten des Objekts begründet ist. Die reinen und unreinen Erscheinungen entstehen gleichzeitig, ununterscheidbar miteinander vermischt wie Wasser und Milch, in Abhängigkeit von der Aktivität des Geistes, die die Erscheinung hervorbringt. Obwohl eine Erscheinung von wahrer Existenz durch Zuschreibung erkennbar ist, ist es dabei also nicht der Fall, dass zuerst die Grundlage für ihre Zuschreibung allein wahrgenommen würde und dann die Grundlage zusammen mit der zugeschriebenen wahren Existenz gleichzeitig wahrgenommen würde.

Mit Ausnahme der yogischen Wahrnehmung und der unbegrifflichen Wahrnehmung des Klaren Lichts lassen alle Wahrnehmungen, seien sie begrifflich oder unbegrifflich, geistige Aspekte erscheinen, die die wahre Existenz repräsentieren, welche durch Zuschreibung auf der Grundlage aller anderen geistigen Aspekte erkennbar ist, die sie erscheinen lassen.

Prasangika: Begriffliche Wahrnehmung

Anders als in den anderen buddhistischen Lehrsystemen wird im Prasangika-System nicht behauptet, dass das, was wir als „gültige bloße Wahrnehmung“ (mngon-sum tshad-ma) übersetzt haben, immer unbegrifflich sei. Im Prasangika-System wird diese Art von Wahrnehmung als eine gültige Wahrnehmung definiert, deren Entstehen nicht direkt von einer Argumentationskette abhängig ist. Im Kontext des Prasangika-Systems ist es daher angemessener, den Begriff für diese Wahrnehmung als „gültige einfache Wahrnehmung“ zu übersetzen.

Aufgrund dieser anderen Definition heißt es im Prasangika-System, dass gültige einfache geistige Wahrnehmung begrifflich oder unbegrifflich sein kann. Folglich gibt es zwei Arten gültiger begrifflicher Wahrnehmung der Leerheit. Die eine ist auf eine Argumentationskette angewiesen. Das ist die gültige schlussfolgernde Wahrnehmung (rjes-dpag tshad-ma). Die andere, die gültige begriffliche einfache Wahrnehmung, ist nicht direkt auf eine Argumentationskette angewiesen, doch sie erfolgt weiterhin mittels der Kategorie „ Leerheit“.

  • Die gültige einfache sinnliche Wahrnehmung und die yogische Wahrnehmung sind allerdings immer unbegrifflich. Sinnliche und yogische Wahrnehmungen können nie begrifflich sein.

Prasangika: Die Wahrnehmung der zwei Wahrheiten, während begriffliche Wahrnehmung der Leerheit

Betrachten wir, wie die Wahrnehmung der Leerheit einer Hand von wahrhaft begründeter Existenz in der begrifflichen völligen Vertiefung beschaffen ist:

  • Zuerst begreifen wir explizit das oberflächlich wahre Phänomen Hand durch einen geistigen Aspekt, der die Hand repräsentiert. Zugleich mit diesem expliziten Begreifen, nehmen wir auf verzerrte Weise einen geistigen Aspekt wahr, der wahre Existenz darstellt, welche auf der Grundlage der Hand durch Zuschreibung erkennbar ist. Wenn all das Vorhergehende mit begrifflicher Wahrnehmung erfolgte, dann erfolgt auch das explizite Begreifen der Hand mittels der oberflächlich wahren Bedeutungs-/Objekt-Kategorien „Hand“ und „wahrhaft begründete Existenz“. Die begriffliche Wahrnehmung selbst begreift beide Kategorien implizit.
  • Dann untersuchen wir die wahre Existenz. Zunächst einmal muss unsere Untersuchung beginnen, indem sie direkt auf eine Argumentationskette angewiesen ist, und unsere begriffliche Wahrnehmung der Leerheit beginnt als schlussfolgernde Wahrnehmung. Vom zweiten Moment an wird diese Wahrnehmung zu einer begrifflichen einfachen Wahrnehmung der Leerheit. Wenn wir mit dieser schlussfolgernden Wahrnehmung ausreichend vertraut sind, sind wir schließlich imstande, sofort zur begrifflichen einfachen Wahrnehmung der Leerheit zu gelangen. Wir verwenden nur unser bereits erlangtes Verständnis der Leerheit, ohne dass wir in unserer Meditation die Argumentation durchgehen müssen.
  • Nach unserer Untersuchung – entweder direkt auf die Argumentation angewiesen oder nicht - verstehen wir auf entschiedene Weise, dass es so etwas wie wahre Existenz nicht gibt. Gleichzeitig mit diesem Verständnis werden der geistige Aspekt, der die Hand repräsentiert, und die Kategorie „ Hand“ sowie das, was auf der Grundlage davon durch Zuschreibung erkennbar war, entschieden in der Wahrnehmung gestoppt. All dies hört gleichzeitig auf, da begriffliche Wahrnehmung keine Erscheinung von etwas hervorbringt, ohne es so erscheinen zu lassen, als habe es wahre Existenz.
  • Gleichzeitig mit diesem Verständnis und dem Aufhören der obigen Faktoren begreifen wir explizit das zutiefst wahre Phänomen der Leerheit von wahrer Existenz. Wir begreifen diese Leerheit mit der begrifflichen geistigen Wahrnehmung explizit mittels eines geistigen Aspekts, der diese Leerheit repräsentiert, und mittels der oberflächlich wahren Kategorie „Leerheit von wahrer Existenz“. Außerdem lässt die begriffliche Wahrnehmung einen geistigen Aspekt entstehen, der eine wahre Existenz repräsentiert, welche der Leerheit von wahrer Existenz zugeschrieben wird, und welche sie mittels der Kategorie „wahrhaft begründete Existenz“ wahrnimmt. Allerdings wird nur die Kategorie „ Leerheit von wahrer Existenz“ von der begrifflichen Wahrnehmung implizit begriffen. Zugleich mit dem expliziten Begreifen der Leerheit nimmt die begriffliche Wahrnehmung implizit die Hand wahr. Es erscheint kein geistiger Aspekt in der Wahrnehmung, welcher die Hand darstellt. Ebensowenig ist die Kategorie „Hand“ in der Wahrnehmung vorhanden.

  • Betrachten wir nun wieder, wie die Wahrnehmung der Leerheit der Hand von wahrer Existenz während der Phase der begrifflichen nachfolgenden Erlangung beschaffen ist, die unmittelbar auf die obige begriffliche völlige Vertiefung folgt.

    • Das oberflächlich wahre Phänomen Hand erscheint in der begrifflichen Wahrnehmung wieder mittels eines geistigen Aspekts, der die Hand repräsentiert, und mittels der Kategorie „Hand“. Zusätzlich erscheint auch ein Aspekt, der wahre Existenz repräsentiert, welche der Hand zugeschrieben wird, und wird durch die Kategorie „wahrhaft begründete Existenz“ wahrgenommen.
    • Während die begriffliche Wahrnehmung explizit die oberflächlich wahre „Hand“ begreift, begreift sie zugleich implizit die tiefste Wahrheit über sie: ihre Leerheit von wahrer Existenz. Die begriffliche Wahrnehmung begreift diese Leerheit implizit, ohne dass ein geistiger Aspekt, der diese Leerheit darstellen würde, in der Wahrnehmung erscheint, und ohne die Kategorie „Leerheit von wahrer Existenz“.

    Prasangika: Die Wahrnehmung der zwei Wahrheiten, während unbegriffliche Wahrnehmung der Leerheit

    Die Schritte, die bei einem Arya in der Wahrnehmung während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit der Hand von wahrer Existenz stattfinden, sind im Wesentlichen die gleichen wie in der entsprechenden begrifflichen Wahrnehmung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass beim vierten Schritt das explizite Begreifen der Leerheit von wahrer Existenz durch die unbegriffliche bloße yogische Wahrnehmung erfolgt, und zwar nur mittels eines geistigen Aspekts, der diese Leerheit repräsentiert. Die Kategorie „Leerheit von wahrer Existenz“ sowie ein geistiger Aspekt, der wahre Existenz repräsentiert, und die Kategorie „wahrhaft begründete Existenz“ sind in unbegrifflicher Wahrnehmung nicht vorhanden.

    • Gemäß der Lehrbuch-Tradition von Jetsunpa begreift die Wahrnehmung der Leerheit in der unbegrifflichen völligen Vertiefung implizit auch diese völlige Vertiefung selbst. Die Wahrnehmung beinhaltet zudem auch eine unterschwellige (bag-la nyal) Wahrnehmung der Hand sowie unterschwelliges konventionelles Bodhichitta und Mitgefühl sowie in jeder dieser begleitenden unterschwelligen Wahrnehmungen auch unterschwelliges Greifen nach wahrhaft begründeter Existenz der beteiligten Objekte dieser Wahrnehmungen.
    • Gemäß der Lehrbuch-Tradition von Panchen wird in der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit gar nichts implizit wahrgenommen, und ebenso wenig sind darin unterschwellige Wahrnehmungen vorhanden. Das konventionelle Bodhichitta, das Mitgefühl und das Greifen nach wahrer Existenz sind als bloße Latenzen (bag-chags, Gewohnheiten) vorhanden.
    • Man beachte, dass alle Wahrnehmungen außer der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit Erscheinungen von wahrer Existenz hervorbringen. Aber nur die begriffliche Wahrnehmung beinhaltet manifestes (mngon-gyur-ba) Greifen nach wahrer Existenz. Jetsunpa sagt aus, dass sich das Greifen nach wahrer Existenz während der unbegrifflichen Wahrnehmung – sei sie sinnlich, geistig oder yogisch – in unterschwelliger Form fortsetzt. Panchen vertritt den Standpunkt, dass sie sich bloß als ständige Gewohnheit fortsetzt.

    Was die Wahrnehmung der Leerheit einer Hand von wahrer Existenz im Geist eines Aryas während der unbegrifflichen nachfolgenden Erlangung betrifft, die unmittelbar auf diese Wahrnehmung in der vorhergehenden unbegrifflichen völligen Vertiefung folgt, so gilt:

    • Das oberflächlich wahre Phänomen Hand erscheint in der unbegrifflichen geistigen Wahrnehmung wieder mittels eines geistigen Aspekts, der die Hand repräsentiert. Zusätzlich erscheint auch ein Aspekt, der die wahre Existenz darstellt, welche der Hand zugeschrieben wird und auch wahrgenommen wird.
    • Während die unbegriffliche geistige Wahrnehmung explizit die oberflächlich wahre Hand begreift, begreift sie zugleich implizit die tiefste Wahrheit über sie: ihre Leerheit von wahrer Existenz.
    • In der Wahrnehmung während der Phase der begrifflichen nachfolgenden Erlangung, die auf diese unbegriffliche Phase folgen kann, ist die Struktur die gleiche wie während der entsprechenden begrifflichen nachfolgenden Erlangung vor der Arya-Ebene. Der Unterschied besteht darin, dass das Greifen nach wahrer Existen, das hier auftritt, um denjenigen Anteil eines solchen Greifens verringert ist, der bereits durch den Geist während des ununterbrochenen Pfades in der völligen Vertiefung eliminiert worden ist.

    Schema der Wahrnehmung der zwei Wahrheiten: Gelug Prasangika Darstellung

    Begriffliche völlige Vertiefung Begriffliche nachfolgende Erlangung Unbegriffliche völlige Vertiefung Unbegriffliche nachfolgende Erlangung
    Eine Hand

    ja, begrifflich, implizit durch geistige Wahrnehmung

    ja, begrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung

    nein

    ja, unbegrifflich, explizit
    durch geistige Wahrnehmung

    Ein geistiger Aspekt, der die Hand repräsentiert nein ja nein ja
    Die Kategorie „Hand“ nein

    ja, begrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung

    nein nein
    Wahre Existenz nein nein nein nein
    Ein geistiger Aspekt, der wahre Existenz repräsentiert ja ja nein ja
    Die Kategorie „wahrhaft begründete Existenz“ ja ja nein nein
    Leerheit von wahrer Existenz

    ja, begrifflich, explizit durch geistige Wahrnehmung

    ja, begrifflich, implizit durch geistige Wahrnehmung

    ja, unbegrifflich, explizit
    durch yogische Wahrnehmung

    ja, unbegrifflich, implizit
    durch geistige Wahrnehmung

    Ein geistiger Aspekts, der die Leerheit von wahrer Existenz repräsentiert ja nein ja nein
    Die Kategorie „Leerheit von wahrer Existenz“

    ja, begrifflich, implizit durch geistige Wahrnehmung

    nein nein nein
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