Schlafendes Greifen nach wahrer Existenz: Gelug Madhyamaka

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Definition von „wahre Existenz“

Alle Madhyamaka-Lehrsysteme behaupten, dass es so etwas wie eine wahrhaft begründete Existenz (bden-par grub-pa, wahre Existenz) nicht gibt. Wenn man den übersetzten Ausdruck „wahre Existenz“ als vereinfachende Abkürzung für „wahrhaft begründete Existenz“ hört oder liest, ist es wichtig, sich nicht durch die Worte verwirren zu lassen und zu denken, dass er sich einfach nur auf eine Bestehensweise bezieht. Er verweist auf eine Art der Begründung (des Beweisens), dass etwas existiert. „Existiert“ bedeutet „existiert als ein gültig erkennbares Phänomen“. Obwohl das Sautrantika-System – aber nur gemäß der Behauptungen der Jetsünpa-(rJe-btsun Chos-kyi rgyal-mtshan) Lehrbuch-Tradition – und das Chittamatra-System behaupten, dass manchen existierenden Phänomenen eine wahre Existenz fehlt, behauptet das Madhyamaka-System, dass kein gültig erkennbares Phänomen eine auf diese unmögliche Weise begründete Existenz hat.

Die Gelug-Tradition des tibetischen Buddhismus teilt das Madhyamaka-System in Svatantrika und Prasangika ein und das Svatantrika-System in Yogachara-Svatantrika und Sautrantika-Svatantrika. Die beiden Svatantrika-Untergruppen einerseits und das Prasangika-System andererseits definieren wahre Existenz auf verschiedene Weise.

(1) Gemäß Svatantrika bedeutet „wahrhaft begründete Existenz“ eine Existenz, die durch ihre eigene, besondere Bestehensweise von ihrer eigenen Seite her begründet ist, ohne dass sie dort auch durch die Kraft des Geistes, der sie projiziert, zuzuschreiben ist. „Besondere“ bedeutet, dass sie diese Bestehensweise nicht mit irgendetwas anderem gemeinsam hat. Weil die niedrigeren buddhistischen Lehrsysteme es nicht für ausreichend halten, dass etwas von seiner Seite aus individuelle definierende Charakteristika in Verbindung damit hat, dass sie ihm auch durch einen begrifflichen Geist zuzuschreiben sind, behaupten sie, dass bestimmte Dinge diese definierenden Charakteristika völlig unabhängig davon haben, dass sie gültig zuschreibbar sind.

Allerdings vertritt das Svatantrika-System, dass alle Phänomene eine Existenz haben, die durch ihre jeweils eigenen definierenden Charakteristika begründet ist (rang-gi mtshan-nyid-kyis grub-pa), und als eine Existenz definiert wird, welche von Seiten einer besonderen Bestehensweise begründet ist, die nicht bloß durch einen begrifflichen Geist zugeschrieben worden ist. Das entscheidende Wort in dieser Definition ist „bloß“. Mit anderen Worten: Das Svatantrika-System behauptet, dass die Existenz aller gültig erkennbaren Phänomene durch individuelle definierende Charakteristika begründet ist, welche auf deren eigenen Seite zu finden sind, und in Verbindung damit, dass sie dort (zutreffend) zuschreibbar sind.

(2) Gemäß dem Prasangika-System bedeutet „wahrhaft begründete Existenz“ eine Existenz, die durch eine bestimmte Bestehensweise des Objekts. die dieses nicht mit irgendetwas anderem gemeinsam hat, angeblich von der Seite des Objekts her begründet ist, und zwar deshalb, weil es den Vertretern solcher wahren Existenz nicht genügt, dass die definierenden Charakteristika bloß (zutreffend) zuschreibbar sind. Weil die niedrigeren buddhistischen Lehrsysteme glauben, dass das nicht ausreicht, behaupten sie, dass bestimmte Dinge diese Existenz von ihrer Seite aus haben, entweder in Verbindung damit, dass sie dort zuschreibbar sind (Svatantrika), oder völlig unabhängig davon, dass sie dort zuschreibbar sind (Chittamatra). Im Prasangika-System wird also die Existenz von etwas, das durch seine jeweils eigenen definierenden Charakteristika begründet ist, mit dem Ausdruck „wahrhaft begründete Existenz“ bezeichnet.

Ungeachtet der Definition stimmen die Madhyamaka-Schulen in der Erklärung der Art und Weise überein, wie das Greifen nach wahrer Existenz (bden-‘dzin) auftritt.

Die zwei Bedeutungen des Ausdrucks Greifen nach wahrer Existenz

Der tibetische Ausdruck, der meistens als „Greifen nach wahrer Existenz“ übersetzt wird, bden-‘dzin, hat zwei verschiedene Bedeutungen. Er wird sowohl für die Wahrnehmung von wahrer Existenz verwendet, als auch für die Wahrnehmung, dass etwas wahrhaft existiert. Die wörtliche Bedeutung ist jedoch „kognitives Erfassen wahrer Existenz (als kognitives Objekt)“. Wenn er für „Wahrnehmung von wahrer Existenz“ verwendet wird, dann steht er für „das kognitive Erfassen einer Erscheinung von wahrer Existenz (bden-snang ‘dzin-pa) als kognitives Objekt“ – oder anders gesagt dafür, dass lediglich wahre Existenz wahrgenommen wird. Wenn es für die „Wahrnehmung, dass etwas wahrhaft existiert“ („ Greifen nach wahrer Existenz“) verwendet wird, dann steht es für „kognitives Erfassen von wahrhaft begründeter Existenz (bden-grub ‘dzin-pa) als kognitives Objekt“.

Um Verwirrung zu vermeiden, werden wir bden-‘dzin in den Fällen, in denen es „Wahrnehmung einer Erscheinung von wahrer Existenz“ bedeutet, als „Wahrnehmung von wahrer Existenz“ übersetzen,. Die Übersetzung „Greifen nach wahrer Existenz“ werden wir auf die zweite Bedeutung von bden-‘dzin beschränken, nämlich die „Wahrnehmung von als wahr begründeter Existenz“. Als Oberbegriff für beide Bedeutungen von bden-‘dzin werden wir „kognitives Erfassen wahrer Existenz“ verwenden.

Die ständigen Gewohnheiten (bag-chags) des kognitiven Erfassens wahrer Existenz rufen beide Arten des kognitiven Erfassens wahrer Existenz hervor. Wenn sie eine Wahrnehmung von wahrer Existenz hervorrufen, rufen sie gleichzeitig auch das Hervorbringen einer Erscheinung von wahrer Existenz (bden-snang) hervor. Beides ist untrennbar; es handelt sich lediglich um zwei verschiedene Arten, ein Phänomen zu beschreiben. Zudem rufen die ständigen Gewohnheiten auch das Greifen nach wahrer Existenz hervor. Wenn sie dies tun, so rufen sie gleichzeitig auch das Hervorbringen der Erscheinung und die Wahrnehmung von wahrer Existenz hervor. Greifen nach wahrer Existenz kann nur zusammen mit dem Hervorbringen der Erscheinung und der Wahrnehmung von wahrer Existenz auftreten. Ferner gilt: Das Bewusstsein beinhaltet sowohl bei der begrifflichen Wahrnehmung als auch bei unbegrifflicher Wahrnehmung außer bei der unbegrifflichen Wahrnehmung von Leerheit immer das Hervorbringen der Erscheinung und die Wahrnehmung von wahrer Existenz; aber nur bei begrifflicher Wahrnehmung beinhaltet es auch das Greifen nach wahrer Existenz.

Sowohl das Svatantrika- als auch das Prasangika-System akzeptieren, dass die ständigen Gewohnheiten des kognitiven Erfassens wahrer Existenz zu den kognitiven Schleiern (shes-sgrib) gehören, d.h. zu denjenigen, die die Allwissenheit verhindern. Diese ständigen Gewohnheiten hören so lange nicht auf, das Hervorbringen der Erscheinung und die Wahrnehmung von wahrer Existenz hervorzurufen, bis wahres Beenden (‘gog-bden, wahre Beendigung) dieser Art von Schleiern erreicht ist. Dies geschieht erst, wenn man Erleuchtung erreicht. Svatantrika- und Prasangika -System vertreten jedoch unterschiedliche Ansichten hinsichtlich des Zeitpunktes, wann diese Gewohnheiten aufhören, das Greifen nach wahrer Existenz hervorzubringen. Das Svatantrika-System behauptet, dass dies beim Erreichen der Erleuchtung der Fall ist; das Prasangika-System behauptet, es geschehe beim Erreichen der Befreiung.

  • Hervorbringen der Erscheinung und die Wahrnehmung von wahrer Existenz tritt bei einem begrenzten Wesen (fühlendes Wesen) in jedem Moment der Wahrnehmung manifest auf, ausgenommen während der unbegrifflichen völliger Vertiefung (mnyam-bzhag, meditative Ausgewogenheit) in die Leerheit von wahrer Existenz. Das Greifen nach wahrer Existenz jedoch tritt nur während begrifflicher Wahrnehmung manifest auf. Begriffliche Wahrnehmung gibt es bis hin zum Erreichen der Erleuchtung, und nicht alle begrifflichen Wahrnehmungen beinhalten manifestes Greifen nach wahrer Existenz. Der letzte Moment eines Geistes auf dem Pfad der Anwendung (sbyor-lam, Pfad der Vorbereitung), der begrifflich völlig in die Leerheit vertieft ist, unmittelbar vor dem Erreichen der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit, beinhaltet allerdings kein manifestes Greifen nach wahrer Existenz mehr. Und wenn Bodhisattvas die achte von den zehn Ebenen (tib. sa, Skt. bhumi) des Geistes eines Arya-Bodhisattvas erlangen, beinhaltet auch ihre begriffliche Wahrnehmung kein manifestes Greifen nach wahrer Existenz mehr. Zu solchen Zeiten rufen die ständigen Gewohnheiten des kognitiven Erfassens wahrer Existenz lediglich das Hervorbringen der Erscheinung und die Wahrnehmung von wahrer Existenz hervor, aber kein manifestes Greifen nach wahrer Existenz mehr.
  • Gemäß dem Svatantrika-System gehört das Greifen nach wahrer Existenz zu den kognitiven Schleiern – denjenigen, die Allwissenheit verhindern. Daher wird man sie nicht los (spang-ba, aufgeben), bis man Erleuchtung erreicht. Gemäß dem Yogachara-Svatantrika-System finden Erreichen der Befreiung und der Erleuchtung gleichzeitig statt. Gemäß dem Sautrantika-Svatantrika-System gemäß der Lehrbuch-Tradition von Künkyen ( Kun-mkhyen ‘Jam-dbyangs bzhad-pa rdo-rje II, dKon-mchog ‘jigs-med dbang-po) findet das Erreichen der Befreiung vor der Erleuchtung statt. Im Falle der Bodhisattvas findet die Befreiung mit dem Erlangen der achten Ebene des Geistes eines Arya-Bodhisattvas statt.
  • Gemäß dem Prasangika-System gehört das Greifen nach wahrer Existenz zu den emotionalen Schleiern (nyon-sgrib), also denjenigen, die die Befreiung verhindern. Daher tritt die wahre Beendigung des Greifens nach wahrer Existenz mit dem Erreichen der Befreiung auf, und Befreiung wird vor der Erleuchtung erlangt. Arya-Bodhisattvas erlangen die Befreiung, wenn sie die achte der zehn Bhumis (Ebenen des Geistes) erlangen. Auch Shravaka-Arhats erlangen Befreiung, nicht aber Erleuchtung.

Die Fragen, die nun diesbezüglich beantwortet werden müssen, sind:

  • Wie wird die Kontinuität des Greifens nach wahrer Existenz während unbegrifflicher Wahrnehmung - sowohl während der unbegrifflichen Sinneswahrnehmung (dbang-mngon) als auch während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit – aufrechterhalten, solange man, gemäß Svatantrika, noch nicht Erleuchtung bzw., gemäß Prasangika, noch nicht Befreiung erlangt hat?
  • Wie wird die Kontinuität des Hervorbringens der Erscheinung und der Wahrnehmung von wahrer Existenz während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit vor der Erleuchtung gemäß beiden Madhyamaka-Systemen aufrechterhalten?

Unbegriffliche Wahrnehmung gibt es auch mit dem geistigen Bewusstsein d.h. nicht nur bei Sinneswahrnehmungen und gemäß dem Yogachara-Svatantrika-System auch bei der Wahrnehmung durch das reflexive Gewahrsein (rang-rig). Weil die Erklärung des Greifens nach wahrer Existenz während dieser beiden zusätzlichen Arten unbegrifflicher Wahrnehmung die gleiche ist wie diejenige bezüglich unbegrifflicher Sinneswahrnehmung, ist es nicht nötig, sie gesondert zu behandeln. Zur Vereinfachung der Diskussion werden wir nur von der unbegrifflichen Sinneswahrnehmung sprechen, um alle drei Arten unbegrifflicher Wahrnehmungen zu behandeln. Zudem werden wir die unsere Erläuterung in erster Linie auf die Aussagen des Prasangika-Systems beschränken.

Schlafende Faktoren

Der Ausdruck „schlafender Faktor“ (bag-la nyal) bedeutet wörtlich: etwas, das „für den Geschmack des Geistes schlafen gegangen ist“. Es handelt sich um beeinflussende Variablen, die mit geistigen Kontinua verbunden sind, und die sich „hingelegt haben“; sie drängen nicht, einen Geisteszustand (Bewusstsein) zu manifestieren.

Schlafende Faktoren beinhalten drei Arten nicht-statischer Phänomene:

  • unterschwelliges Gewahrsein (bag-la nyal)
  • Tendenzen ( sa-bön, Samen)
  • Gewohnheiten ( bag-chags)

Man beachte, dass derselbe tibetische Ausdruck, bag-la nyal, sowohl als allgemeiner Oberbegriff für alle drei Arten verwendet wird als auch nur für eine einzelne Art davon, nämlich unterschwelliges Gewahrsein.

Unterschwelliges Gewahrsein ist eine Art, etwas zu erkennen (shes-pa) also Bewusstein, wohingegen Tendenzen und Gewohnheiten beeinflussende Variablen sind, die nicht mit den Kategorien Form oder Bewusstsein kongruent sind (ldan-min ‘du-byed), d.h. weder physische Phänomene noch Bewusstsein sind.

Gleichzeitige Wahrnehmungen

Mehrere Wahrnehmungen, die verschiedene Objekte haben, können gleichzeitig auftreten. Zum Beispiel kann man den Anblick eines Freundes sehen, der zu uns spricht, und gleichzeitig den Klang seiner Stimme hören. Beide Wahrnehmungen sind manifest (mngon-gyur-ba). Zwei Wahrnehmungen können sogar dann gleichzeitig manifest sein, wenn die eine davon unbegrifflich und die andere begrifflich ist, wie etwa beim Sehen eines Freundes während wir über etwas anderes nachdenken. Das Maß an Aufmerksamkeit (yid-la byed-pa), das dabei die jeweilige Wahrnehmung begleitet, variiert.

  • Ganz und gar auf ihr Ziel gerichtete Konzentration (ting-nge-‘dzin) ist eine Konzentration, die frei von aller geistigen Abschweifung, geistigen Unruhe und geistigen Trägheit ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie die einzige manifeste Wahrnehmung ist, die in diesem Moment auftritt. Während wir uns konzeptuell vollständig auf ein geistiges Abbild einer Buddha-Gestalt konzentrieren - etwa wenn wir damit beschäftigt sind, jedermann als Avalokiteshvara zu betrachten -, können wir dennoch auch in manifester Weise den Körper der Person sehen, die wir in dieser Gestalt betrachten. Wir werden jedoch nicht im Geringsten durch diese gleichzeitige manifeste visuelle unbegriffliche Wahrnehmung abgelenkt.

Auch unterschwellige Wahrnehmung kann gleichzeitig mit manifesten Wahrnehmungen auftreten; das ist oft der Fall. Zum Beispiel kann es sein, dass wir, während wir einen Freund ansehen und ihm beim Sprechen zuhören, nur eine unterschwellige Wahrnehmung der physischen Sinnesempfindung von der Kleidung auf unserem Körper haben. In solchen Fällen geschieht die manifeste Wahrnehmung mit einem manifesten Gewahrsein (Bewusstsein), und die unterschwellige Wahrnehmung mit einem unterschwelligen Gewahrsein (Bewusstsein). Es handelt sich um verschiedene Arten von Bewusstsein und verschiedene Wahrnehmungen, nicht um das gleiche Bewusstsein und die gleiche Wahrnehmung.

Um den Unterschied zwischen manifester und unterschwelliger Wahrnehmung zu verstehen, ist es notwendig, ein bestimmtes Charakteristikum von Personen (gang-zag) zu verstehen; wobei Personen bedeutet: individuelle Wesen mit einem geistigen Kontinuum.

Der Unterschied zwischen manifesten und unterschwelligen Wahrnehmungen

Sowohl Geist das bezieht sich hier speziell auf das geistige Bewusstsein (yid-kyi rnam-shes) und Personen (gang-zag) erfassen kognitiv ununterbrochen Objekte (‘dzin-pa). Aber nur Geist ruft kognitive Erscheinungen (snang-ba) der erfassten Objekte hervor. Eine kognitive Erscheinung ist ein völlig transparentes geistiges Hologramm (rnam-pa, geistiges Erscheinungsbild), das zur Darstellung eines kognitiven Objektes verwendet wird, um es wahrzunehmen, selbst bei unbegrifflicher Wahrnehmung.

Diese Unterscheidung zwischen Geist und Person entspricht den definierenden Charakteristika von Geist (geistiger Aktivität, Wahrnehmung). Geist ist definiert als „bloß Klarheit und Gewahrsein“ (gsal-rig-tsam), was bedeutet: eine automatisch auftretende Aktivität, die gleichzeitig kognitive Erscheinungen und deren kognitiven Erfassen als Objekte entstehen lässt, ohne dass eine wahrhaft existierende Entität (z.B. ein wahrhaft erwiesener Geist oder eine wahrhaft erwiesene Person) dies veranlassen würde. Eine Person ist das gültig erkennbare „Ich“, das bloß als begriffliche Konvention einem funktionellen Netzwerk von Aggregaten zuschreibbar ist.

Bei einer manifesten Wahrnehmung ruft das Bewusstsein ein geistiges Hologramm eines kognitiven Objektes hervor, das es explizit erfassen kann. Das kognitive Objekt erscheint mittels dieses Hologramms sowohl der Person als auch dem Bewusstsein der manifesten Wahrnehmung. Sowohl die Person als auch das manifeste Bewusstsein erfassen es kognitiv – beide nehmen es wahr bzw. „erkennen“ es.

Eine manifeste Wahrnehmung kann Objekte sowohl explizit als auch implizit begreifen. Obwohl die manifeste Wahrnehmung kein geistiges Erscheinungsbild des Objektes, das es implizit begreift, hervorruft, ist dennoch auch das implizite Begreifen manifest. Sowohl das manifeste Bewusstsein als auch die Person können ein haben ein Objekt implizit begreifen.

Bei einer unterschwelligen Wahrnehmung ruft das Bewusstsein der unterschwelligen Wahrnehmung mit anderen Worten: das unterschwellige Gewahrsein ein geistiges Hologramm des kognitiven Objektes hervor. Das kognitive Objekt erscheint mittels dieses Hologramms nur dem Bewusstsein der unterschwelligen Wahrnehmung und nur dieses Bewusstsein nimmt es wahr. Das kognitive Objekt der unterschwelligen Wahrnehmung erscheint nicht der Person und wird von der Person nicht wahrgenommen. Es erscheint auch nicht dem Bewusstsein der manifesten Wahrnehmung, die gleichzeitig mit der unterschwelligen Wahrnehmung auftritt und diese überdeckt, noch wird es von diesem dominanten manifesten Bewusstsein wahrgenommen.

Zum Beispiel: Während wir schlafen, erscheint unserem Hörbewusstsein das Geräusch des tickenden Weckers und unser Hörbewusstsein hört es. Aber es erscheint uns nicht und wir hören es nicht. Das Hörbewusstsein ist auf Geräusche aufmerksam (yid-la byed-pa), aber wir sind es nicht. Wenn unser Hörbewusstsein gar nicht auf Geräusche aufmerksam wäre, wäre es für uns unmöglich, das Geräusch des Weckers zu hören, wenn er läutet.

  • Die unterschwellige Wahrnehmung des Geräusches ist eine unentschiedene Wahrnehmung dessen, was ihr erscheint (snang-la ma-nges-pa). Weil dem Hörbewusstsein beim Erfassen des Geräusches als kognitives Objekt die Gewissheit fehlt, kann es nicht festlegen, dass das Geräusch „dies“ und nicht „jenes“ ist.

Unterschwellige Wahrnehmungen treten auch auf, während wir wach sind. Zum Beispiel können wir, während wir einer Musik zuhören, die unterschwellige Wahrnehmung des Anblicks einer Mauer vor uns haben. Unser visuelles Bewusstsein erfasst den Anblick der Mauer als kognitives Objekt, wir aber sehen sie nicht. Wir zollen ihr keine Aufmerksamkeit.

Gleichzeitig mit dem manifesten Hören auf die Musik und dem nur unterschwelligen Sehen der Mauer können wir noch andere unterschwellige Wahrnehmungen haben, zum Beispiel unterschwelliges Körperbewusstsein, wie etwa die Sinnesempfindung des Stuhls, auf dem wir sitzen.

  • Eine unterschwellige Wahrnehmung, die gleichzeitig mit einer manifesten auftritt, kann nicht auf derselben Sinneskraft beruhen, d.h. es kann sich nicht um dieselbe der fünf Arten von Sinnesbewusstsein handeln wie die gleichzeitige manifeste Wahrnehmung. Unaufmerksames Gewahrsein in Bezug auf viele Dinge oder Details im Sichtbereich und periphere visuelle Wahrnehmung sind keine Arten unterschwelliger Wahrnehmung.

Alle Lehrbücher der Gelug-Tradition akzeptieren, dass es sowohl im Wachzustand als auch im Schlaf unterschwellige Wahrnehmung verschiedenener Arten von Sinnesbewusstsein gibt. Die Lehrbuch-Traditionen von Jetsünpa, Tendarwa (mKhas-grub bsTan-pa dar-rgyas) und Künkyen behaupten außerdem, dass es unterschwellige Wahrnehmung in Form von Greifen nach wahrer Existenz gibt – nämlich während unbegrifflicher Sinneswahrnehmung und unbegrifflicher Wahrnehmung der Leerheit.

Die Lehrbuch-Tradition von Panchen (Pan-chen bSod-nams grags-pa) akzeptiert keine unterschwellige Wahrnehmung in Form von Greifen nach wahrer Existenz.

Im Folgenden werden wir die Erläuterung der unterschwelligen Wahrnehmung auf diejenige beschränken, die das Greifen nach wahrer Existenz beinhaltet, und die unterschwellige Sinneswahrnehmung nicht näher analysieren. Betrachten wir zuerst die Erklärung von Panchen, denn sie war die frühere der beiden diesbezüglichen Positionen. Sein Zeitgenosse Jetsünpa formulierte die andere Position, um diejenige von Panchen zu widerlegen. Ihr jüngerer Zeitgenosse Tendarwa und Jahrhunderte später Künkyen akzeptierten diese alternative Erklärung. Wir werden sie die Jetsünpa-Position nennen.

Die Position von Panchen

Panchen erklärte, dass bei begrenzten Wesen die Kontinuität des Greifens nach wahrer Existenz während unbegrifflicher Sinneswahrnehmung und unbegrifflicher völliger Vertiefung in die Leerheit im geistigen Kontinuum lediglich in Form der ständigen Gewohnheit des kognitiven Erfassens von wahrer Existenz aufrechterhalten wird, die diesem schon immer zuzuschreiben war. Während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit wird die Kontinuität des Hervorbringens der Erscheinung und Wahrnehmung von wahrer Existenz ebenfalls bloß in Form der ständigen Gewohnheit des kognitiven Erfassens wahrer Existenz im geistigen Kontinuum aufrechterhalten.

Während unbegrifflicher Sinneswahrnehmung lässt die ständige Gewohnheit manifestes Hervorbringen der Erscheinung und die Wahrnehmung von wahrer Existenz entstehen. Sie bringt keinerlei Greifen nach wahrer Existenz hervor. Gemäß dem Svatantrika-System ist dies auf den drei reinen Ebenen von Pfadgeist (d.h. bei Arya-Bodhisattvas der achten, neunten und zehnten geistigen Ebene (Bhumi) auch während der begrifflichen Wahrnehmung der Fall.

Während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit lässt die ständige Gewohnheit des kognitiven Erfassens von wahrer Existenz weder das Hervorbringen der Erscheinung und die Wahrnehmung von wahrer Existenz entstehen noch das Greifen nach wahrer Existenz.

Der Einwand von Jetsünpa gegen die Position von Panchen

Jetsünpa behauptet, dass das Greifen nach wahrer Existenz als eine Art, sich der Objekte gewahr zu sein, ununterbrochen vorhanden ist, solange man nicht die Befreiung erreicht hat. Ähnlich ist auch das Hervorbringen der Erscheinung und die Wahrnehmung von wahrer Existenz ununterbrochen vorhanden, solange man nicht die Erleuchtung erreicht hat. Während Panchen behauptet, dass sie in Form der zuschreibbaren ständigen Gewohnheit des kognitiven Erfassens von wahrer Existenz schlummern, behauptet Jetsünpa, dass sie in dieser Zeit als unterschwellige Wahrnehmung schlummern.

Jetsünpas Haupteinwand gegen die Position von Panchen betrifft die Grundlage der Zuschreibung (gdags-gzhi), welcher die ständige Gewohnheit des kognitiven Erfassens von wahrer Existenz während der unbegrifflichen völliger Vertiefung in die Leerheit zugeschrieben wird. Selbst im Kontext der Prasangika-Behauptung, dass Tendenzen und ständige Gewohnheiten dem bloßen „Ich“ zugeschrieben werden, besteht immer noch das Problem, welcher Grundlage zu diesem Zeitpunkt das bloße „Ich“ zugeschrieben wird. Das Primärbewusstsein während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit ist ein wahrer Pfadgeist (lam-bden, ein edler Pfad), also der vierten edlen Wahrheit zugehörig. Als solches ist es ein unbeflecktes tiefes Gewahrsein (zag-med ye-shes, unbefleckte Weisheit) und alle Geistesfaktoren, die damit kongruent sind, wären somit ebenfalls unbefleckt. Die ständige Gewohnheit des kognitiven Erfassens von wahrer Existenz hingegen ist ein beflecktes Phänomen (zag-bcas). Befleckt zu sein bedeutet, dass das Phänomen durch Unwissenheit (ma-rig-pa) hervorgebracht wurde. Das tiefe Gewahrsein eines Aryas während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit wird nicht durch Unwissenheit hervorgebracht.

Ein beflecktes Phänomen kann nicht einem unbefleckten Phänomen zugeschrieben werden, erst recht nicht, wenn das befleckte Phänomen ein „herbeiführendes Phänomen“ (nyer-len) ist. Dies gilt auch dann, wenn das befleckte Phänomen einem nicht als destruktiv oder konstruktiv spezifizierten Phänomen (lung ma-bstan) zugeschrieben wird, wie etwa dem bloßen „Ich“, und dieses unspezifizierte Phänomen wiederum einem befleckten Phänomen zugeschrieben ist. Die so genannten herbeiführenden Phänomene sind nicht nur selbst befleckt, sondern sie rufen auch weitere befleckte Phänomene hervor. Es ist unlogisch, dass etwas, das einem unbefleckten tiefen Gewahrsein zugeschrieben wird, sowohl weitere Momente des Hervorbringens der Erscheinung und der Wahrnehmung von wahrer Existenz als auch weitere Momente des Greifens nach wahrer Existenz hervorruft. Welchem befleckten Phänomen, das während unbegrifflicher völliger Vertiefung in die Leerheit vorhanden wäre, sollten also die ständigen Gewohnheiten des Wahrnehmens wahrer Existenz zugeschrieben werden?

  • Panchen behauptet, dass während der unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit mit dem geistigen Kontinuum keine anderen Arten, sich etwas gewahr zu sein, vorhanden sind, auch nicht Bodhichitta und nicht einmal nichtoffenbare Formen (rnam-par rig-byed ma-yin-pa’i gzugs) wie z.B. Gelübde oder karmische Kraft. Sie alle werden während dieser Zeit in zugeschriebene Gewohnheiten transformiert.
  • Jetsünpa behauptet, dass die ständigen Gewohnheiten des kognitiven Erfassens von wahrer Existenz der ungebrochenen Kontinuität des Hervorbringens von Erscheinungen und der Wahrnehmung von wahrer Existenz – sei es in manifester oder unterschwelliger Weise – zuschreibbar sind.

Die Position von Jetsünpa

Während die unterschwellige Wahrnehmung, die das Greifen nach wahrer Existenz beinhaltet, gleichzeitig mit einer manifesten Wahrnehmung auftritt, haben beide Wahrnehmungen fünf übereinstimmende Attribute (mtshungs-ldan lnga, fünf Gemeinsamkeiten).

Gemäß Vasubandhus „Schatzhaus spezieller Themen des Wissens“ (tib. Chos mngon-pa’i mdzod, Skt. Abhidharmakosha) betreffen die fünf Übereinstimmungen beider Wahrnehmungen folgende Faktoren:

  1. Basis (rten) – d.h. sie basieren auf derselben Sinneskraft (dbang-po) als vorherrschende Bedingung für ihr Entstehen;
  2. Objekt ( yul) – d.h. sie sind kognitiv auf dasselbe Beobachtungsobjekt ( dmigs-yul) als ihre Objektbedingung ( dmigs-rkyen) gerichtet;
  3. geistgier Aspekt ( rnam-pa) – d.h. sie rufen dasselbe kognitive Erscheinungsbild des Objekts hervor, auf das sie ausgerichtet sind, nämlich denjenigen Aspekt, der sie vom Ausrichtungsobjekt her prägt und den sie annehmen,
  4. Zeit ( dus) – d.h. sie entstehen, verweilen und enden gleichzeitig;
  5. Herkunftsquelle ( rdzas) – d.h. sie aus ihrer jeweils eigenen, individuellen Herkunftsquelle entstehen, was sich auf ihre individuelle Tendenz ( sa-bon; Samen) bezieht.

Begriffliche Wahrnehmung

Solange man nicht Befreiung erreicht hat, beinhaltet der Bewusstseinszustand einer manifesten begrifflichen Wahrnehmung das Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz. Sowohl das manifeste Bewusstsein als auch die Person haben die Wahrnehmung von wahrer Existenz und das Greifen nach wahrer Existenz. Es gibt dabei kein unterschwelliges Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz und somit auch keine entsprechende kognitive Wahrnehmung von bzw. kein Greifen nach wahrer Existenz.

Gemäß dem Svatantrika-System beinhaltet das Bewusstsein eines Bodhisattvas auf den drei reinen Ebenen (Bhumis) des Pfadgeistes während einer manifesten begrifflichen Wahrnehmung das Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz. Sowohl das manifeste Bewusstsein als auch die Person haben die Wahrnehmung von wahrer Existenz, aber kein Greifen nach wahrer Existenz. Da im Svatantrika-System jedoch das Greifen nach wahrer Existenz zu den kognitiven Schleiern zählt, die man nur mit der Erleuchtung völlig aufgibt, wird dementsprechend behauptet, dass sich das Greifen nach wahrer Existenz selbst noch auf den drei reinen Ebenen (Bhumis) des Pfadgeistes fortsetzt, allerdings in dem Fall nur in unterschwelliger Form. Das gilt ungeachtet dessen, ob die Befreiung zeitgleich mit der Erleuchtung erreicht wird, wie es im Yogachara-Svatantrika-System behauptet wird, oder mit dem Erreichen der achten Ebene (Bhumi) des Pfadgeistes, wie es im Sautrantika-Svatantrika-System gemäss Künkyen behauptet wird. Demnach beinhaltet also das unterschwellige Gewahrsein während einer manifesten begrifflichen Wahrnehmung mit einem Pfadgeist auf den drei reinen Ebenen (Bhumis) sowohl eine unterschwellige begriffliche Wahrnehmung mit Hervorbringen der Erscheinung und Wahrnehmung von wahrer Existenz als auch mit unterschwelligem Greifen nach wahrer Existenz.

Gemäß dem Prasangika-System beinhaltet das Bewusstsein nach der Befreiung, aber vor der Erleuchtung während einer manifesten begrifflichen Wahrnehmung das Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz. Sowohl das manifeste Bewusstsein als auch die Person haben dabei die Wahrnehmung von wahrer Existenz, aber kein Greifen nach wahrer Existenz. Es gibt kein unterschwelliges kognitives Erfassen von wahrer Existenz. In dieser Hinsicht stimmen Prasangika- und Svatantrika-System überein. Da im Prasangika-System jedoch das Greifen nach wahrer Existenz zu den emotionalen Schleiern zählt, die man mit Erreichen der Befreiung völlig loswird, gibt es auf den drei reinen Ebenen (Bhumis) des Pfadgeistes keinerlei Greifen nach wahrer Existenz, auch nicht in unterschwelliger Form, und somit auch kein unterschwelliges Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz und keine unterschwellige Wahrnehmung von wahrer Existenz.

Unbegriffliche Sinneswahrnehmung

Vor der Befreiung beinhaltet der Bewusstseinszustand während einer manifesten unbegrifflichen Sinneswahrnehmung das Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz, und sowohl das manifeste Bewusstsein als auch die Person nehmen sie wahr, ohne jedoch danach zu greifen. Die manifeste unbegriffliche Sinneswahrnehmung wird von einer unterschwelligen begrifflichen Wahrnehmung begleitet, die nicht nur die Erscheinung von wahrer Existenz erzeugt und sie wahrnimmt, sondern auch nach wahrer Existenz greift. Nur das unterschwellige Bewusstsein beinhaltet also ein Greifen nach wahrer Existenz.

Nach der Befreiung, aber vor der Erleuchtung beinhaltet der Bewusstseinszustand während manifesten unbegrifflichen Sinneswahrnehmung das Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz, und sowohl das manifeste Bewusstsein als auch die Person nehmen sie wahr. Es ist nicht nur so, dass es dabei kein manifestes Greifen nach wahrer Existenz durch das manifeste Bewusstsein oder die Person gibt, sondern es gibt auch kein begleitendes unterschwelliges Gewahrsein mit Hervorbringen der Erscheinung und der Wahrnehmung von wahrer Existenz, ganz zu schweigen von einem Greifen nach wahrer Existenz.

Unbegriffliche völlige Vertiefung in die Leerheit

Der Bewusstseinszustand während der manifesten unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit beinhaltet auch vor der Befreiung kein Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz. Das manifeste Bewusstsein und die Person haben weder die Wahrnehmung von wahrer Existenz noch ein Greifen nach wahrer Existenz. Jedoch erzeugt das unterschwellige Gewahrsein in einer begleitenden unterschwelligen begrifflichen Wahrnehmung trotzdem eine Erscheinung von wahrer Existenz, und sowohl das Bewusstsein als auch die Person nehmen sie wahr und greifen danach.

Der Bewusstseinszustand während der manifesten unbegrifflichen völligen Vertiefung in die Leerheit nach der Befreiung, aber vor der Erleuchtung beinhaltet kein Hervorbringen der Erscheinung von wahrer Existenz. Das manifeste Bewusstsein und die Person haben weder die Wahrnehmung von noch ein Greifen nach wahrer Existenz. Das unterschwellige Gewahrsein in einer begleitenden, unterschwelligen unbegrifflichen Wahrnehmung erzeugt jedoch immer noch die Erscheinung von wahrer Existenz und nimmt sie wahr, greift aber nicht danach.

Die Jetsünpa-Position in Tabellenform

Begriffliche Wahrnehmung vor und nach der Befreiung

Begriffliche Wahrnehmung mit reinem Pfadgeist (nur gemäß Svatantrika) vor und nach der Befreiung

Unbegriffliche Sinneswahrnehmung vor und nach der Befreiung

Unbegriffliche völlige Vertiefung in die Leerheit vor und nach der Befreiung

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