Beziehungen zu Objekten

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Einleitung

Im tibetischen Buddhismus werden die Beziehungen zu Objekten im Kontext der Diskussion der Wahrnehmungstheorie besprochen, die sich im Sautrantika-Lehrsystem findet. Wir werden hier die wichtigsten Punkte aus der Perspektive umreißen, wie die Gelug-Tradition das Sautrantika-System darstellt, und dies dann mit Punkten aus der Darstellung seitens anderer philosophischer Schulen ergänzen, wenn bedeutende Unterschiede auftreten. Innerhalb der Gelug-Darstellung des Sautrantika-Systems werden wir uns an die Tradition der Textbücher von Jetsunpa (rJe-btsun Chos-kyi rgyal-mtshan) halten, der man in den Klöstern von Ganden Jangtse (dGa’-ldan Byang-rtse) und Sera Je (Se-ra Byes) folgt.

1 Darstellung gemäß Gelug-Tradition

Ein Objekt haben

Wenn man sagt, dass ein wirksames Phänomen (dngos-po) „ ein Objekt (yul-can) hat“ so bedeutet dies, dass es fortwährend und auf aktive Weise mit einem ihm entsprechenden Objekt versehen ist, wann immer und solange das funktionierende Phänomen auftritt bzw. existiert. Ein wirksames Phänomen ist ein Phänomen, dass nicht statisch ist (mi-rtag-pa, unbeständig) und von Ursachen und Bedingungen beeinflusst (‘dus-byas, bedingt) wird.

Die Arten, wie man etwas wahrnimmt (shes-pa) – auch als „Wahrnehmungen von etwas“ übersetzt ­-, haben immer ein Objekt (yul): das, was sie wahrnehmen. Sie können nicht von sich aus auftreten, ohne ein Objekt zu haben. Arten, etwas zu wissen (blo) und Arten, in denen man sich etwas gewahr ist (rig-pa) sind Synonyme für „Arten, etwas wahrzunehmen“.

Auch Personen haben Objekte, ohne dass die Kontinuität abbricht. Das hat damit zu tun, dass Personen auf der Grundlage geistiger Kontinua (sems-rgyud) benannt bzw. zugeschrieben werden, die aus fünf Aggregatsfaktoren der Erfahrung (phung-po lnga) bestehen. Mit anderen Worten: Sie werden auf der Grundlage individueller Kontinua von Arten, etwas wahrzunehmen, benannt. Da die Arten, etwas wahrzunehmen, fortwährend Objekte haben, haben auch Personen fortwährend Objekte. „Selbst“ (bdag), „Ich“ (nga) und „Lebewesen“ (skyes-bu) sind Synonyme für „Person“.

Töne, die der Kommunikation dienen (rjod-byed-kyi sgra) – seien es Wörter, Grunzlaute oder Trommelschläge im Dschungel – haben ebenfalls Objekte, wann immer und solange sie existieren. Ihr Objekt ist das, was sie bedeuten oder besagen. Es kann keinen kommunikativen Ton geben, ohne dass er etwas bedeutet.

Arten, ein Objekt wahrzunehmen, müssen immer aktiv ein Objekt haben

Obwohl eine Schneeschaufel mit Schnee als ihrem Objekt assoziiert wird, ist das Verhältnis zwischen einer Schneeschaufel und dem Schnee nicht die des Besitzens eines Objekts. Eine Schneeschaufel hat Schnee nur dann zum Objekt, wenn sie gerade benutzt wird, um Schnee zu räumen. Sie kann aber auch ohne Schnee als ihrem Objekt existieren – zum Beispiel, wenn sie während des Sommers im Schuppen hängt.

Mit Arten, etwas wahrzunehmen, verhält es sich anders als mit Schneeschaufeln: Wenn sie nicht aktiv sind, existieren sie nicht als etwas, das irgendwo in unserem Gehirn oder unserem Geist untergebracht ist, ohne Objekte zu haben. Die Arten, ein Objekt wahrzunehmen, existieren immer dann und so lange, wie sie aktiv etwas wahrnehmen. In diesem Sinne haben sie immer Objekte.

Außerdem existieren oder geschehen Arten der Wahrnehmung von etwas nur als Teil des geistigen Kontinuums einer Person. Sie können nicht existieren oder auftreten, ohne dass sie die kognitive Erfahrung von jemandem sind.

Arten, ein Objekt wahrzunehmen, sind nicht vorhanden, wenn sie zeitweise blockiert sind

Spiegel können zwar Objekte reflektieren, doch sie haben keine Objekte. Das liegt daran, dass ein Spiegel weiterhin vorhanden sein kann, auch ohne ein Objekt zu spiegeln – zum Beispiel, wenn seine Oberfläche zeitweilig von schwarzer Farbe bedeckt ist. Auf ähnliche Weise können körperliche Sensoren der Wahrnehmung (dbang-po, Sinneskräfte), wie etwa die lichtempfindlichen Zellen der Augen, bei der Wahrnehmung eines Objekts eine Rolle spielen, doch sie haben keine Objekte. Denn die lichtempfindlichen Zellen der Augen einer Person sind auch während des Schlafes vorhanden, auch wenn sie nicht mit Objekten befasst sind.

In dieser Hinsicht sind Arten, etwas wahrzunehmen, nicht wie Spiegel oder körperliche Sensoren der Wahrnehmung. Im Schlaf zum Beispiel ist die manifeste Wahrnehmung, die mit dem Sehbewusstsein (mig-gi rnam-shes, visuelles Bewusstsein) stattfindet, zeitweilig blockiert (khegs). Während solcher Zeiten verhält es sich mit dem Sehbewusstsein nicht wie mit den lichtempfindlichen Zellen der Augen – die weiterhin vorhanden sind, doch ohne ein Objekt zu haben. Während des Schlafes ist manifeste Wahrnehmung mit dem Sehbewusstsein nicht vorhanden. Manifeste Wahrnehmung wird weiter unten noch im einzelnen besprochen werden.

Kognitives Erfassen eines Objekts und Objekte, die kognitiv erfasst werden

Dass ein wirksames Phänomen ein Objekt (‘ dzin-pa) kognitiv erfassen kann, bedeutet, dass es ein Objekt aktiv auf kognitive Weise kontinuierlich erfasst, wann immer und solange das wahrnehmende wirksame Phänomen auftritt oder existiert.

Kommunikative Töne haben kontinuierlich Objekte, doch sie nehmen Objekte nicht kognitiv auf. Sie erfassen ihre Objekte nicht auf kognitive Weise. Hingegen haben sowohl Arten, etwas wahrzunehmen, als auch Personen ein Objekt und nehmen ein Objekt kognitiv auf.

Das Objekt, das durch eine Art, etwas wahrzunehmen, oder durch eine Person kognitiv erfasst wird (gzung-ba), braucht sich nicht in ihrer unmittelbaren Nähe zu befinden. Es ist nicht wie beim Schnee, der sich in der Nähe der Schneeschaufel befinden muss, damit ihn die Schneeschaufel erfassen kann. Das Objekt, das kognitiv erfasst wird, kann Tausende von Kilometern entfernt sein, etwa wenn man an ein fernes Land denkt, oder es kann sich sogar um einen Verstorbenen handeln.

Primäres Bewusstsein, Nebengewahrsein und Hauptgewahrsein von einem Objekt

Eine Art, ein Objekt wahrzunehmen, kann ein primäres Bewusstsein (rnam-shes), ein Nebengewahrsein (sems-byung, Geistesfaktor) oder ein Hauptgewahrsein (gtso-sems) des Objekts sein.

Das primäre Bewusstsein eines Objekts erkennt lediglich die wesentliche Natur (ngo-bo) bzw. die grundlegende Beschaffenheit des Phänomens, welches sein Objekt ist.

Primäre Arten des Bewusstseins umfassen das sechsfache Netzwerk von Primärbewusstsein (rnam-shes tshogs-drug). Bei fünf dieser primären Bewusstseinsarten handelt es sich Sinnesbewusstseinsarten (dbang-gi rnam-shes) – Bewusstsein des Sehens, Hörens, Riechens, Schmeckens und körperliche Empfindungen. Die sechste ist das geistige Bewusstsein (yid-kyi rnam-shes). Das Sehbewusstsein beispielsweise erkennt einen Anblick nur als Anblick.

Ein Nebengewahrsein eines Objekts begleitet und unterstützt ein primäres Bewusstsein beim Erkennen seines Objekts, wie etwa im Falle von Konzentration (ting-nge-‘dzin) oder bei einer Absicht (‘ dun-pa). Oder es gibt der Wahrnehmung einen bestimmten Beigeschmack, etwa mit Emotionen wie Liebe oder Wut oder dem Empfinden eines bestimmten Ausmaßes von Glück (tshor-ba, Empfindung), nämlich Glück oder Leiden.

Das Hauptgewahrsein in einer Wahrnehmung ist ein Gewahrsein, welches aus einer Kombination von primärem Bewusstsein und dessen begleitenden Nebengewahrseinsarten besteht. Es ist die vorherrschende Weise, sich eines Objekts gewahr zu sein, die die Art der gerade stattfindenden Wahrnehmung charakterisiert. Beispiele für Hauptgewahrseinsarten sind Bodhichitta oder das tiefe Gewahrsein eines spirituellen hoch entwickelten Wesens (eines Aryas), das in völliger Vertiefung (mnyam-bzhag ye-shes) auf die Leerheit ausgerichtet ist.

Fünf übereinstimmende Besonderheiten

Mit jedem Augenblick von primären Bewusstsein eines Objekts gehen zahlreichen Arten von Nebengewahrsein einher. Ihnen und dem primären Bewusstsein, das sie begleiten, sind fünf Besonderheiten gemeinsam (mtshungs-ldan lnga, fünf Gemeinsamkeiten).

Gemäß der Vaibhashika-Sicht, die in Vasubandhus „Schatzhaus besonderer Themen des Wissens“ (Chos mngon-pa’i mdzod, Skt. Abhidharmakosha) zum Ausdruck kommt, sind die fünf übereinstimmenden Besonderheiten:

  1. Die Stütze (rten) – sie stützen sich auf denselben Wahrnehmungssensor (dbang-po) als vorherrschende Bedingung (bdag-rkyen) für ihr Auftreten
  2. das Objekt (yul) – sie zielen kognitiv auf dasselbe Objekt der Ausrichtung (dmigs-yul) ab, das als fokale Bedingung (dmigs-rkyen, objektive Bedingung) für ihr Auftreten dient
  3. der geistiger Aspekt (rnam-pa) – sie lassen dasselbe kognitive Abbild des fokalen Objekts entstehen; dies ist der Aspekt des Ausrichtungs-Objekts, der sie prägt und den sie annehmen bzw. erfassen
  4. die Zeit (dus) – sie entstehen, verbleiben und enden gleichzeitig
  5. die Ursprungsquelle (rdzas) – sie stammen zwar aus individuellen, jeweils eigenen Ursprungsquellen – das bezieht sich auf die individuellen Tendenzen (sa-bon; Samen).

Die Art, ein Objekt kognitiv zu erfassen

Jede Wahrnehmung hat eine Art , ein Objekt kognitiv zu erfassen (‘dzin-stangs). Diese Art kann spezifiziert werden bezüglich der wesentlichen Art von Nebengewahrsein, das die Wahrnehmung begleitet – beispielsweise Mitgefühl.

Gemäß dem Lehrsystem des Madhyamaka kann die Art, ein Objekt kognitiv zu erfassen, auch entweder damit verbunden sein, dass man es als wahrhaft existent auffasst (bden-‘dzin, Greifen nach wahrer Existenz) oder aber auftreten, ohne es als wahrhaft existent aufzufassen.

Unbegriffliche und begriffliche Wahrnehmung eines Objekts

Die Art, ein Objekt kognitiv zu erfassen, kann außerdem entweder unbegrifflich (rtog-med) oder begrifflich (rtog-bcas) sein. Das Sinnesbewusstsein eines Objekts ist immer unbegrifflich. Das geistige Bewusstsein davon kann entweder begrifflich oder unbegrifflich sein. Begriffliche Wahrnehmung findet nur mit geistigem Bewusstsein statt.

Die Gelug-Tradition vertritt als einzige, dass die Wahrnehmung, sei sie unbegrifflich oder begrifflich, direkten Kontakt mit „realen“ Objekten, wie etwa Tischen und Stühlen, hat, und dass solche Objekte in beiden Arten von Wahrnehmung tatsächlich erscheinen. Ein reales Objekt ist ein Objekt, dass eine wahrhaft erwiesene Existenz (bden-par grub-pa) hat – im Sautrantika-System bedeutet das, dass es die Fähigkeit hat, eine Funktion auszuüben.

Sowohl in der unbegrifflichen als auch in der begrifflichen Wahrnehmung nimmt die Wahrnehmung allerdings einen transparenten geistigen Aspekt an (rnam-pa, geistiges Erscheinungsbild), der dem realen Objekt ähnelt – eine Ausprägung, die das reale Objekt der Wahrnehmung gibt (gtod). Den geistigen Aspekt kann man sich etwa wie ein geistiges Hologramm vorstellen. Im Falle physischer Phänomene kann der geistige Aspekt das geistige Erscheinungsbild eines Anblicks, Geräusches, Geruchs, Geschmacks oder einer körperlichen Empfindung sein.

  • In der unbegrifflichen Wahrnehmung, die auch bloße Wahrnehmung (mngon-sum) genannt wird, ist der geistige Aspekt gleich einer transparenten geistigen Ableitung (gzugs-brnyan, Reflexion) vom realen Objekt. Da nichts die Erscheinung des realen Objekts in der Wahrnehmung – teilweise oder vollständig – verschleiert, erscheinen die Objekte in „bloßer“ Weise als die erscheinenden Objekte (snang-yul) der unbegrifflichen Wahrnehmung.

  • In der begrifflichen Wahrnehmung ist der geistige Aspekt ebenfalls ein transparentes Erscheinungsbild des realen Objekts. Die geistige Ableitung vom realen Objekts ist allerdings eine halb-transparente begriffliche Kategorie (spyi, ein Allgemeines), wie etwa die Kategorie Tisch, in die das reale Objekt, ein spezifischer, individueller, realer Tisch, passt. Die begriffliche Kategorie, in die das Objekt passt, wird dem geistigen Aspekt, der dem realen Objekt ähnelt, übergestülpt bzw. darauf projiziert. Das reale Objekt erscheint also in der Wahrnehmung, aber lediglich auf halb verschleierte Weise. Tatsächlich ist das erscheinende Objekt die begriffliche Kategorie und nicht das reale Objekt selbst. In diesem Sinne erscheint das reale Objekt „vermischt“ mit dem Begriff davon.

Begriffliche Kategorien sind statische (dauerhafte) Phänomene, die realen Objekten zugeschrieben werden. Obwohl Kategorien, in die bestimmte Phänomene passen, neu definiert werden können oder durch eine andere ersetzt werden können, wachsen Kategorien nicht in organischer Weise wie Pflanzen. Das Denken mittels begrifflicher Kategorien bringt zwar Wirkungen hervor, doch eine Kategorie selbst kann nichts tun.

Begreifen und Verstehen eines Objekts

Eine Wahrnehmung begreift (rtogs-pa) ihr eigenes Objekt (rang-yul), wenn sie das Objekt kognitiv korrekt (yang-dag-pa) und mit Gewissheit (nges-pa) aufnimmt.

Ein Objekt kognitiv korrekt zu erfassen bedeutet, dass die Wahrnehmung unverzerrt ist, zum Beispiel dass man einen weißen Schneeberg als weiß sieht und nicht etwa als rosa, weil man eine farbige Sonnenbrille trägt.

Ein Objekt kognitiv mit Gewissheit zu erfassen bedeutet, es entschieden als „dieses“ zu bestimmen (nges-pa, feststellen), indem man es entschieden von verfälschenden Hinzufügungen (sgro-‘dogs bcad-pa) trennt, die es als „jenes“ sehen würden. Indem sie ihr beteiligtes Objekt korrekt identifiziert, bringt die entschiedene Bestimmung eine unmittelbare Gewissheit mit sich, dass wir „dieses“ und nicht jenes wahrgenommen haben, so dass eine spätere Erinnerung (dran-pa) an das Objekt erfolgen kann. Wenn eine Wahrnehmung ihr eigenes Objekt nicht entschieden feststellt, sind wir später unsicher, ob wir ob dieses Objekt und nicht etwas anderes wahrgenommen haben. Wir bräuchten in dem Fall eine zusätzliche Wahrnehmung, um das Objekt als „ dieses“ zu bestimmen.

Umgangssprachlich ausgedrückt ist das entschiedene Bestimmen eines Objekts etwa so, dass man das Objekt „in den Griff bekommt“, indem man es von anderen Objekten abhebt. Dies erfolgt basierend darauf, dass der Geistesfaktor Unterscheiden (‘du-shes, „Erkennen“), der die Wahrnehmung als Nebengewahrsein begleitet, korrekt funktioniert.

Unterscheiden eines Objekts ist ein Nebengewahrsein, welches das Objekt vom Rest des kognitiven Feldes abhebt, indem es sich auf das jeweilige definierende Charakteristikum (mtshan-nyid) des Objekts konzentriert.

Das Begreifen eines Objekts beinhaltet allerdings nicht notwendigerweise, dass das Objekt verstanden wird (khong-du chud-pa). Verstehen eines Objekts findet erst in der begrifflichen Wahrnehmung statt, und zwar mittels Anwendung einer Bedeutungskategorie (don-spyi, Bedeutungs-Allgemeinheit) auf das Objekt, so dass wir korrekt unterscheiden, dass das Objekt „dieses“ und „nicht jenes“ bedeutet. „Verstehen“ kann auch heißen, etwas Richtiges von etwas Falschem zu unterscheiden, wie im Falle einer mathematischen Berechnung, oder etwas Zutreffendes von etwas Unzutreffendem, zum Beispiel in Bezug auf die Existenzweise eines Objekts oder was die karmischen Folgen einer Handlung sein werden. Verstehen findet auf der Grundlage des korrekten unterscheidenden Gewahrseins (yang-dag-pa’i shes-rab) statt, welches das Begreifen begleitet.

Unterscheidendes Gewahrsein eines Objekts ist dasjenige Nebengewahrsein, das der Unterscheidung des Objekts Gewissheit (nges-pa) verleiht. Der tibetische Begriff für Gewissheit und Entschiedenheit ist zwar derselbe, aber im Zusammenhang mit Begreifen bezieht sich die Gewissheit darauf, dass kein unentschlossenes Schwanken (the-tshoms, Zweifeln) vorhanden ist, ob eine Wahrnehmung von diesem und nicht von jenem Objekt stattgefunden hat. Im Zusammenhang mit Verstehen bezieht sich die Entschiedenheit darauf, dass kein unentschlossenes Schwanken vorhanden ist im Hinblick darauf, was etwas ist oder wie es existiert.

Explizites Begreifen und implizites Begreifen eines Objekts

Die Gelug-Tradition vertritt in einzigartiger Weise, dass eine gültige Wahrnehmung ihr eigenes Objekt entweder explizit (dngos-su rtogs-pa) oder implizit (shugs-la rtogs-pa) erkennen kann.

Mit explizitem Begreifen stellt die Wahrnehmung ihr eigenes Objekt mit Hilfe eines geistigen Erscheinungsbilds dieses Objekts fest, der in der Wahrnehmung auftritt (shar-ba). Mit implizitem Begreifen stellt die Wahrnehmung ein eigenes Objekt fest, dessen geistiges Erscheinungsbild nicht in dieser Wahrnehmung auftaucht. Sie stellt es einfach durch die Kraft ihres expliziten Begreifens eines anderen seiner eigenen Objekte fest, dessen geistiges Erscheinungsbild in der Wahrnehmung auftritt. Zum Beispiel: Die visuelle Wahrnehmung, die eine Orange sieht, begreift explizit „eine Orange“ während sie implizit begreift: „keine Mandarine“.

Implizites Begreifen von etwas kann nicht für sich allein auftreten; es muss das explizite Begreifen eines Objekts begleiten. Ein einziger Moment der Wahrnehmung kann also zugleich ein Objekt explizit und ein anderes implizit begreifen. In solchen Fällen sind die explizite und die implizite Art des Begreifens beide gleichzeitig manifest und auf ihr Objekt aufmerksam.

Der wahrgenommene und der wahrnehmende Aspekt einer Wahrnehmung

Sowohl unbegriffliche als auch begriffliche Wahrnehmungen haben wahrgenommene Aspekte (gzung-rnam) und wahrnehmende Aspekte (‘ dzin-rnam). Die Gelug-Tradition erklärt, dass sich diese Begriffe auf zwei Aspekte seitens des Bewusstseins der Wahrnehmung beziehen.

Wenn man zum Beispiel einen Tisch sieht oder an einen Tisch denkt,

  • ist der wahrgenommene Aspekt der Wahrnehmung – als deren nach außen gerichteter Teil (kha phyir-lta’i cha) – derjenige Aspekt des Bewusstseins, der vom wahrnehmenden Aspekt wahrgenommen wird, obwohl er selbst sein eigenes beteiligtes Objekt wahrnimmt, nämlich den Tisch;

  • ist der wahrnehmende Aspekt der Wahrnehmung – als deren nach innen gerichteter Teil (kha nang-lta’i cha) – derjenige Aspekt des Bewusstseins, der den wahrgenommenen Aspekt wahrnimmt, so dass wir uns daran erinnern können, dass die Wahrnehmung stattgefunden hat.

Der wahrgenommene Aspekt kann jede Art von primären Bewusstsein sein, zum Beispiel ein Sehbewusstsein oder geistige Bewusstsein. Der wahrnehmende Aspekt ist eine geistige Fähigkeit, die „ reflexives Gewahrsein“ (rang-rig) genannt wird, und die weder ein primäres Bewusstsein noch eine der Arten von Nebengewahrsein ist.

Nicht nur das Sautrantika-System, sondern auch die Systeme des Chittamatra und des Yogachara-Svatantrika-Madhyamaka vertreten, dass dieses reflexive Gewahrsein existiert, und erklären, dass es jeden Moment der Wahrnehmung begleitet.

Die Systeme des Sautrantika-Svatantrika-Madhyamaka und des Prasangika-Madhyamaka akzeptieren hingegen nicht einmal die konventionelle Existenz dieses reflexiven Gewahrseins. Gemäß ihren Erklärungen nimmt das primäre Bewusstsein in jeder Wahrnehmung explizit sein beteiligtes Objekt – beispielsweise einen Tisch – wahr, und implizit nimmt es sein eigenes Auftreten wahr.

Manifeste und unterbewusste Wahrnehmung

Die Wahrnehmung eines Objekts kann entweder manifest (mngon-gyur-ba) oder unterbewusst (bag-la nyal) sein.

In einer manifesten Wahrnehmung lässt das Bewusstsein ein geistiges Erscheinungsbild des kognitiven Objekts entstehen. Das kognitive Objekt erscheint durch dieses geistige Erscheinungsbild sowohl der Person als auch dem Bewusstsein dieser manifesten Wahrnehmung. Sowohl die Person als auch das manifeste Bewusstsein erfassen es kognitiv – beide nehmen es wahr bzw. „wissen“ von dem Objekt.

Eine manifeste Wahrnehmung kann Objekte sowohl explizit als auch implizit begreifen. Obwohl die manifeste Wahrnehmung kein geistiges Erscheinungsbild desjenigen Objekts entstehen lässt, das sie implizit begreift, ist dieses implizite Begreifen trotzdem manifest. Sowohl das manifeste Bewusstsein als auch die Person können Objekte implizit begreifen.

Außerdem können auch mehrere manifeste Wahrnehmungen gleichzeitig auftreten. Wir können beispielsweise jemanden sehen, während wir ihn oder sie sprechen hören. Doch die Kraft der Aufmerksamkeit, die jede manifeste Wahrnehmung begleitet, kann variieren. Aufmerksamkeit (yid-la byed-pa) ist dasjenige Nebengewahrsein, welches bewirkt, dass sich die geistige Aktivität (der Geist) innerhalb eines Wahrnehmungsfeldes mit einem speziellen Objekt beschäftigt. Sie bewirkt, dass sich die geistige Aktivität auf bestimmte Weise und mit einer bestimmten Kraft auf das Objekt richtet. So kann sich die Aufmerksamkeit beispielsweise mühselig, in immer wieder erneuter Weise, ohne Unterbrechung oder mühelos auf ein Objekt richten.

Auch in einer unterbewussten Wahrnehmung lässt das Bewusstsein ein geistiges Erscheinungsbild eines kognitiven Objekts entstehen. Das kognitive Objekt erscheint durch dieses geistige Erscheinungsbild nur dem Bewusstsein, das eine unterbewussten Wahrnehmung ist, und nur dieses Bewusstsein nimmt es wahr. Das wahrnehmende Objekt der unterbewussten Wahrnehmung, erscheint jedoch nicht der Person und wird nicht von der Person wahrgenommen. Ebensowenig erscheint es dem Bewusstsein derjenigen manifesten Wahrnehmung, die gleichzeitig erfolgt und Übermacht über die unterbewusste Wahrnehmung hat.

Zum Beispiel: Während wir schlafen, nimmt unser Bewusstsein unterschwellig das Geräusch des Weckers wahr, der neben unserem Kopf tickt; doch wir, als Person, nehmen es nicht wahr. Unser Hörbewusstsein besitzt sogar ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit auf das Geräusch. Aufgrund dieser unterschwelligen akustischen Wahrnehmung können wir das Wecksignal hören und aufwachen. Obwohl wir auf das Geräusch aufmerksam sind, ist das unterschwellige Gewahrsein keine entschiedene Wahrnehmung dessen, was ihr erscheint (snang-la ma-nges-pa). Da ihr beim kognitiven Erfassen des Geräusches als kognitives Objekt die Gewissheit fehlt, kann das Hörbewusstsein nicht bestimmen, dass das Geräusch „dies“ und „nicht jenes“ ist.

Da es keine bestimmende Wahrnehmung dessen ist, was ihm erscheint, nimmt das unterschwellige Gewahrsein weder explizit noch implizit irgendein Objekt wahr. Doch können mehrere unterbewusste Wahrnehmungen gleichzeitig erfolgen.

Die Tendenz einer Art und Weise, ein Objekt wahrzunehmen

Nachdem eine bestimmte Art, ein Objekt wahrzunehmen, auf manifeste Weise erfolgt ist und dann zeitweilig abwesend ist, setzt sie sich als eine Tendenz (sa-bon, Same, Vermächtnis) fort. Wenn passende Ursachen und Umstände vorhanden sind, bewirkt die Tendenz, dass, in entsprechenden Abständen (re-‘ga’-ba), weitere manifeste Momente dieser Art und Weise, ein Objekt wahrzunehmen, auftreten. Als Beispiel können wir hier die Wut nennen.

Allgemein gesprochen ist die Tendenz einer Art und Weise, ein Objekt wahrzunehmen, weder eine Wahrnehmungsart noch ein physisches Phänomen. Sie ist vielmehr eine Einflussvariable, die weder mit dem einen noch mit dem anderen kongruent ist (ldan-min ‘du-byed), – sie ist eine nicht statische Abstraktion, die einem geistigen Kontinuum zugesprochen wird. Als eine solche Einflussvariable bringt sie Auswirkungen auf dieses Kontinuum hervor. Das heißt, eine Tendenz hat mit dem primären Bewusstsein, dem sie zugrunde liegt, nicht die oben erklärten fünf besonderen Eigenschaften gemeinsam. Nichtsdestotrotz fungiert sie als Variable, die künftige Erfahrungen beeinflussen kann.

Die Gewohnheit einer Art und Weise, ein Objekt wahrzunehmen

Gewohnheiten (bag-chags, ständige karmische Gewohnheit) sind, wie Tendenzen, nicht statische Abstraktionen, die weder physikalische Phänomene noch Wahrnehmungsarten sind. Sie sind Einflussvariablen, die weder mit dem einen noch mit dem anderen kongruent sind.

In bestimmten Zusammenhängen benutzt die Gelug-Tradition das Wort Gewohnheit (bag-chags, Instinkt) als allgemeinen Begriff für beides, Tendenzen und Gewohnheiten. Wenn diese beiden unterschieden werden, lautet die Darstellung, dass eine Tendenz (Vermächtnis) mit Unterbrechungen dazu führt, dass weitere manifeste Momente einer bestimmten Art der Wahrnehmung auftreten, während eine Gewohnheit dies ständig tut. Das Vermächtnis von Augenblicken der Wut beispielsweise lässt weitere Schübe der Wut nur von Zeit zu Zeit entstehen. Die Gewohnheit des Greifens nach wahrer Existenz hingegen bringt Erscheinungen von wahrer Existenz in jedem Augenblick hervor, außer wenn wir auf unbegriffliche Weise die Leerheit wahrnehmen.

2 Varianten, die nicht der Gelug-Tradition entsprechen

Keine „realen“ Objekte

Äußere Phänomene (phyi-don) sind bloß Momente von Sinnesdaten verschiedener Sinnesfelder, etwa die Momente von Flecken farbiger Formen für das visuelle Sinnesfeld. Allgemein verständliche Objekte, die Sinnesdaten mehrer Sinne beinhalten und eine Weile andauern, zum Beispiel Orangen, sind bloße Zuschreibungen, die auf der Grundlage von Momenten der Sinnesdaten konstruiert und als Etikett zugeordnet werden.

Direkte und indirekte Wahrnehmung

Wahrnehmungen, seien sie begrifflich oder unbegrifflich, treten nicht direkt mit äußeren Phänomenen in Kontakt. Momente äußerer Sinnesdaten produzieren matte geistige Abbilder ihrer selbst, die geistige Aspekte oder geistige Ableitungen genannt werden. Die beiden Begriffe sind synonym. Nur diese geistigen Erscheinungsbilder erscheinen tatsächlich der Wahrnehmung, und sie sind immer etwas, das nicht statisch ist.

Sowohl die unbegriffliche als auch die begriffliche Wahrnehmung nehmen geistige Erscheinungsbilder direkt wahr (dngos-su rig). Unbegriffliche Wahrnehmung nimmt Momente externer Sinnesdaten, die ihr verborgen bleiben (lkog na-mo), auf indirekte Weise wahr (dngos-su mi-rig, shugs-la rig). Sie bleiben in dem Sinne verborgen, dass der Moment der Sinnesdaten, welcher den Moment der Wahrnehmung eines geistigen Erscheinungsbilds seiner selbst verursachte, bereits nicht mehr existiert, wenn der Moment der Wahrnehmung erfolgt. Begriffliche Wahrnehmung nimmt überhaupt keine äußeren Objekte wahr, nicht einmal indirekt.

Ferner: Obwohl äußere Phänomene der Wahrnehmung verborgen sind, heißt das nicht, dass alle äußeren Phänomene verschleierte Phänomenen (lkog-pa) sind. Ein verschleiertes Phänomen ist ein Phänomen, das nicht durch gültige sinnliche, unbegriffliche Wahrnehmung erkannt werden kann, sondern nur durch gültige schlussfolgernde Wahrnehmung (rjes-dpag tshad-ma), die auf einer Argumentationskette (rtags) oder auf Bekanntheit (grags-pa) basiert.

Zum Beispiel: Die Momente leicht unterschiedlicher grauer Formen in dem, was konventionell als das Sehen von Rauch gilt, der aus dem Schornstein eines Hauses auf einem Berg aufsteigt, sind offensichtliche Phänomene (mngon-gyur-ba), denn sie können gesehen werden, wenn auch nur indirekt. Die Tatsache, dass Rauch vorhanden ist, ist in diesem Fall verschleiert: es kann nicht tatsächlich gesehen werden, weder direkt noch indirekt. Dass Rauch vorhanden ist, kann nur auf schlussfolgernde Weise gültig gekannt werden, nämlich indem man sich auf die bekannte Tatsache stützt, dass die Anwendung der Kategorie Rauch auf ein geistiges Erscheinungsbild, das dem allgemein verständlichen Objekt Rauch gleicht, eine korrekte Anwendung des Begriffs ist, nachdem unbegrifflich eine Abfolge leicht unterschiedlicher grauer Formen gültig wahrgenommen wurde.

Der wahrgenommene Aspekt und der wahrnehmende Aspekt einer Wahrnehmung

Das geistige Erscheinungsbild ist der wahrgenommene Aspekt (gzung-rnam) der Wahrnehmung. Das Bewusstsein, das den wahrgenommenen Aspekt seines erscheinenden Objekts (snang-yul) kognitiv erfasst, ist der wahrnehmende Aspekt (‘ dzin-rnam).

Der wahrnehmende Aspekt ist sich sowohl des wahrgenommenen Aspekts als auch seiner selbst gewahr. Indem er sich selbst wahrnimmt, fungiert das Bewusstsein als reflexives Gewahrsein; es ist allerdings nicht identisch mit reflexivem Gewahrsein.

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